Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Straßenbahnen,  Ziegeleien  usw.,  so  müssen  wir  zu  dem  Schluß
kommen,  daß  für  die  Revision  derartiger  Betriebe  an  die  Revisoren
die  Forderung  vollkommener  kaufmännischer  Durchbildung  mit
Recht  gestellt  werden  darf.  In  dieser  Erkenntnis  lassen  auch  schon
verschiedene  Gemeinden  ihre  Betriebswerke  durch  Treuhandgesellschaften
  revidieren,  so  Düsseldorf,  Göttingen,  Lüneburg,  Osnabrück  u.  a.
Hieraus  ist  auch  die  Forderung  nach  einer  „gemeindlichen  Treuhandgesellschaft"
  entstanden.  Der  Gedanke  tauchte  zuerst  in  der  Stadtverordnetenversammlung ­
  zu  Düsseldorf  v.  27.  11.  1912  gelegentlich
der  Beratung  der  Haushaltpläne  auf,  über  die  die  Rheinisch-Westfälische
  Zeitung  st  wie  folgt  berichtet:  „.  .  .  Hier  wies  ein
Redner  auf  die  wachsende  Verantwortung  hin,  die  den  Stadtverordneten ­
  der  großen  Gemeinden  obliege  und  die  es  wohl  verständlich ­
  erscheinen  lasse,  die  Frage  auszuwerfen,  ob  auch  alles
für  die  unerläßliche  Prüfung  der  Geschäfte  der  Verwaltung  geschehe.
Hier  könne  die  übliche  Revision,  wie  sie  in  kleineren  Gemeinden
genüge,  nicht  mehr  als  ausreichend  bezeichnet  werden.  Und  ähnlich
wie  die  Industrie  ihre  Treuhandgesellschaften  habe,  sei  auch  für
die  Kommunen  die  Schaffung  von  Treuhandgesellschaften  zu  fordern.
Diese  Gesellschaften  sollten  nicht  lediglich  prüfen,  sondern  auch
Anregungen  und  Verbesserung  in  der  Verwaltung  geben.  .  .
Der  Stadtverordnete.  .  .  betonte  jedoch,  daß  es  nicht  allein  darauf
ankomme,  die  nach  rein  kaufmännischen  Grundsätzen  betriebenen
Einrichtungen  der  Gemeinden  zu  prüfen,  sondern  alle  Zweige  der
Verwaltung.  Diese  Prüfung  könne  nur  durch  besonders  vorgebildete ­
  Beamte  vorgenommen  werden  und  deshalb  sei  auch  die
Schaffung  gemeindlicher  Treuhandgesellschaften  zu  fordern.  Die
Anregung  wurde  von  dem  Sprecher  der  liberalen  Fraktion  noch
unterstrichen,  und  Oberbürgermeister  vr.  Oehler  erklärte,  die  Angelegenheit ­
  im  Vorstand  des  preußischen  Städtetags  zur  Sprache
zu  bringen"?)
Der  Vorschlag  der  Gründung  gemeindlicher  Treuhandgesellfchaften
  ist  um  so  beachtenswerter,  als  er  von  einem  Mitglied
des  heute  bestehenden  Kontrollorgans  (Stadtverordnete)  ausgeht.
Diese  Einrichtung  hätte  aber  den  wesentlichen  Vorteil  gegen
die  jetzt  bestehenden  Kontrollorgane,  daß  sie  außerhalb  des  eigentlichen ­
  Gemeindeorganismus  stehen  würde;  ihre  Beamten  brauchen
keine  Rücksicht  aus  den  Auftraggeber  oder  den  zu  Revidierenden
zu  nehmen.  Gerade  das  Abhängigkeitsverhältnis,  das  sich  not-1)

  v.  28.  11.  1912.
2 )  Laut  Schreiben  v.  27.  5.  1913  des  Herrn  Oberbürgermeister  vr.  Oehler
an  den  Verfasser  hatte  derselbe  bisher  noch  keine  Gelegenheit,  die  Angelegenheit
beim  Vorstand  des  preußischen  Städtetages  zur  Sprache  zu  bringen.
            
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