Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Eine  gleichartige  Erscheinung  bildet  der  Zusammenschluß  der
öffentlichen  Sparkassen  im  deutschen  Sparkassenverband.  Die
Verbände  bilden  namentlich  der  Staatsregierung  und  den  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  gegenüber  das  Sprachrohr  der  Sparkassen,
die  rapide  Entwicklung  der  Sparkassen  ist  diesen  Organisationen
zu  verdanken.
Die  Verbände  haben  sich  u.  a.  die  Revision  ihrer  Sparkassen
zur  Aufgabe  gemacht.  Die  Revisionen  finden  in  bestimmten
Zwischenräumen  lZeitabständen  von  zirka  3—5  Jahren)  statt.
Sie  erstrecken  sich  hauptsächlich  auf  die  Prüfung  der  aktiven  Bestände ­
  Hypotheken,  Wertpapiere,  Schuldscheine,  Wechsel  usw.),  also
auf  die  Feststellung,  ob  die  Einlagen  der  Sparer  sicher  angelegt
sind.  Die  Revision  bezweckt  ferner  die  Beachtung  der  Bestimmungen
des  Hypotheken-  und  Grundbuchrechts  sowie  der  sonstigen  in
Frage  kommenden  Vorschriften  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches,  des
Wechselrechts  usw.  Schließlich  wirken  die  Verbandsrevisionen  auf
eine  zweckmäßige  Verteilung  der  Ausleihungen  (Anlage  in  Staatsund ­
  Kommunalpapieren.  Befriedigung  des  Personal-  und  Realkredits) ­
  hin.  Daneben  sind  aber  auch  sozialpolitische  Aufgaben
<Beleihung  von  Arbeiterwohnhäusern  über  die  sonst  bei  Sparkassen
übliche  Grenze  hinaus,  Zinsvergünstigung  bei  Abtraqshypotheken)
zu  berücksichtigen.
Der  Verbandsrevisor  hat  daneben  das  System  der  Buchführung ­
  zu  prüfen,  Besserungsvorschläge  zu  treffen;  schließlich
dient  auch  seine  jeweilige  Anwesenheit  bei  den  einzelnen  Kassen
der  Aussprache  und  Belehrung  über  Fachfragen.
Die  Revisionsverbände  haben  zumeist  einen,  manchmal  auch
mehrere  Revisoren;  in  verschiedenen  Provinzen  sind  sie  nur  nebenamtlich ­
  angestellt.  Vorzuziehen  sind  jedoch  die  hauptamtlich  tätigen,
da  sie  allein  wegen  des  größeren  Umfanges  ihres  Arbeitsfeldes
einen  erweiterten  Blick  und  Erfahrung  besitzen,  auch  ihre  Initiative
nicht  zu  zersplittern  brauchen.
Notwendig  erscheint  mir,  daß  die  Gemeinden  der  Anstellung
und  Ausbildung  des  Revisionspersonals  mehr  Beachtung  schenken

h  Als  Sparkassenunterverbände  bestehen:  Rheinisch-Westfälischer  Verband,
Sächsischer  Verband,  Hannoverscher  Verband,  Verband  für  Sacbsen-Thüringen-Anhalt,
  Brandenburgischer  Verband,  Schlesischer  Verband,  Badischer  Verband,
Schleswig-Holsteinischer  Verband,  Verband  für  Hessen-Nassau  und  Waldeck,  Württembergischer
  Verband,  Pommerscher  Verband,  Ost-  und  Westpreußischer  Verband,
Hessischer  Verband,  Posenscher  Verband,  Elsaß-Lothringischer  Verband,  Oberfränkischer
Verband,  Oberbayrischer  Verband,  Mittelfränkischer  Verband,  Pfälzischer  Verband,
Niederbayrischer  Verband,  Schwäbischer  Verband,  Oberpfälzischer  Verband,  Unterfränkischer ­
  Verband,  Unterstützungs-Institut  Altona;  bei  einzelnen  Kassen  als  Mitglieder: ­
  Neue  Sparkasse  Lübeck,  Rostock,  Sparkassen  Bremen,  Hamburg,  Schwerin.
            
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