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Eine gleichartige Erscheinung bildet der Zusammenschluß der
öffentlichen Sparkassen im deutschen Sparkassenverband. Die
Verbände bilden namentlich der Staatsregierung und den gesetzgebenden
Körperschaften gegenüber das Sprachrohr der Sparkassen,
die rapide Entwicklung der Sparkassen ist diesen Organisationen
zu verdanken.
Die Verbände haben sich u. a. die Revision ihrer Sparkassen
zur Aufgabe gemacht. Die Revisionen finden in bestimmten
Zwischenräumen lZeitabständen von zirka 3—5 Jahren) statt.
Sie erstrecken sich hauptsächlich auf die Prüfung der aktiven Bestände
Hypotheken, Wertpapiere, Schuldscheine, Wechsel usw.), also
auf die Feststellung, ob die Einlagen der Sparer sicher angelegt
sind. Die Revision bezweckt ferner die Beachtung der Bestimmungen
des Hypotheken- und Grundbuchrechts sowie der sonstigen in
Frage kommenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des
Wechselrechts usw. Schließlich wirken die Verbandsrevisionen auf
eine zweckmäßige Verteilung der Ausleihungen (Anlage in Staatsund
Kommunalpapieren. Befriedigung des Personal- und Realkredits)
hin. Daneben sind aber auch sozialpolitische Aufgaben
<Beleihung von Arbeiterwohnhäusern über die sonst bei Sparkassen
übliche Grenze hinaus, Zinsvergünstigung bei Abtraqshypotheken)
zu berücksichtigen.
Der Verbandsrevisor hat daneben das System der Buchführung
zu prüfen, Besserungsvorschläge zu treffen; schließlich
dient auch seine jeweilige Anwesenheit bei den einzelnen Kassen
der Aussprache und Belehrung über Fachfragen.
Die Revisionsverbände haben zumeist einen, manchmal auch
mehrere Revisoren; in verschiedenen Provinzen sind sie nur nebenamtlich
angestellt. Vorzuziehen sind jedoch die hauptamtlich tätigen,
da sie allein wegen des größeren Umfanges ihres Arbeitsfeldes
einen erweiterten Blick und Erfahrung besitzen, auch ihre Initiative
nicht zu zersplittern brauchen.
Notwendig erscheint mir, daß die Gemeinden der Anstellung
und Ausbildung des Revisionspersonals mehr Beachtung schenken
h Als Sparkassenunterverbände bestehen: Rheinisch-Westfälischer Verband,
Sächsischer Verband, Hannoverscher Verband, Verband für Sacbsen-Thüringen-Anhalt,
Brandenburgischer Verband, Schlesischer Verband, Badischer Verband,
Schleswig-Holsteinischer Verband, Verband für Hessen-Nassau und Waldeck, Württembergischer
Verband, Pommerscher Verband, Ost- und Westpreußischer Verband,
Hessischer Verband, Posenscher Verband, Elsaß-Lothringischer Verband, Oberfränkischer
Verband, Oberbayrischer Verband, Mittelfränkischer Verband, Pfälzischer Verband,
Niederbayrischer Verband, Schwäbischer Verband, Oberpfälzischer Verband, Unterfränkischer
Verband, Unterstützungs-Institut Altona; bei einzelnen Kassen als Mitglieder:
Neue Sparkasse Lübeck, Rostock, Sparkassen Bremen, Hamburg, Schwerin.