Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Eine gleichartige Erscheinung bildet der Zusammenschluß der 
öffentlichen Sparkassen im deutschen Sparkassenverband. Die 
Verbände bilden namentlich der Staatsregierung und den gesetz 
gebenden Körperschaften gegenüber das Sprachrohr der Sparkassen, 
die rapide Entwicklung der Sparkassen ist diesen Organisationen 
zu verdanken. 
Die Verbände haben sich u. a. die Revision ihrer Sparkassen 
zur Aufgabe gemacht. Die Revisionen finden in bestimmten 
Zwischenräumen lZeitabständen von zirka 3—5 Jahren) statt. 
Sie erstrecken sich hauptsächlich auf die Prüfung der aktiven Be 
stände Hypotheken, Wertpapiere, Schuldscheine, Wechsel usw.), also 
auf die Feststellung, ob die Einlagen der Sparer sicher angelegt 
sind. Die Revision bezweckt ferner die Beachtung der Bestimmungen 
des Hypotheken- und Grundbuchrechts sowie der sonstigen in 
Frage kommenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, des 
Wechselrechts usw. Schließlich wirken die Verbandsrevisionen auf 
eine zweckmäßige Verteilung der Ausleihungen (Anlage in Staats 
und Kommunalpapieren. Befriedigung des Personal- und Real 
kredits) hin. Daneben sind aber auch sozialpolitische Aufgaben 
<Beleihung von Arbeiterwohnhäusern über die sonst bei Sparkassen 
übliche Grenze hinaus, Zinsvergünstigung bei Abtraqshypotheken) 
zu berücksichtigen. 
Der Verbandsrevisor hat daneben das System der Buch 
führung zu prüfen, Besserungsvorschläge zu treffen; schließlich 
dient auch seine jeweilige Anwesenheit bei den einzelnen Kassen 
der Aussprache und Belehrung über Fachfragen. 
Die Revisionsverbände haben zumeist einen, manchmal auch 
mehrere Revisoren; in verschiedenen Provinzen sind sie nur neben 
amtlich angestellt. Vorzuziehen sind jedoch die hauptamtlich tätigen, 
da sie allein wegen des größeren Umfanges ihres Arbeitsfeldes 
einen erweiterten Blick und Erfahrung besitzen, auch ihre Initiative 
nicht zu zersplittern brauchen. 
Notwendig erscheint mir, daß die Gemeinden der Anstellung 
und Ausbildung des Revisionspersonals mehr Beachtung schenken 
h Als Sparkassenunterverbände bestehen: Rheinisch-Westfälischer Verband, 
Sächsischer Verband, Hannoverscher Verband, Verband für Sacbsen-Thüringen- 
Anhalt, Brandenburgischer Verband, Schlesischer Verband, Badischer Verband, 
Schleswig-Holsteinischer Verband, Verband für Hessen-Nassau und Waldeck, Württem- 
bergischer Verband, Pommerscher Verband, Ost- und Westpreußischer Verband, 
Hessischer Verband, Posenscher Verband, Elsaß-Lothringischer Verband, Oberfränkischer 
Verband, Oberbayrischer Verband, Mittelfränkischer Verband, Pfälzischer Verband, 
Niederbayrischer Verband, Schwäbischer Verband, Oberpfälzischer Verband, Unter 
fränkischer Verband, Unterstützungs-Institut Altona; bei einzelnen Kassen als Mit 
glieder: Neue Sparkasse Lübeck, Rostock, Sparkassen Bremen, Hamburg, Schwerin.
	        
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