Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

42

schäften,  möge  auch  die  anderen  nicht  kaufmännischen  Erwerbskreise ­
  ergreifen;  ihre  Interessenvertretungen  aber  haben  die  Pflicht,
mehr  als  bisher  auf  die  Notwendigkeit  eines  auf  die  Rechnungslegung ­
  gestützten  Wirtschaftens  hinzuweisen.

4.  Die  Berufsbücherrevisoren,
a)  Im  Ausland.
Der  Beruf  des  Bücherrevisors  ist  fast  so  alt,  als  man  die
Verrechnung  in  Büchern  vornimmt.
Schmidt  erwähnt,  daß  man  den  ersten  Rechnungsprüfern
in  Italien  begegnet.  Um  1225  hat  bereits  Mailand  eine  Kontrolle
der  Stadtverrechnung  eingerichtet,  welche  alle  4  Monate  stattfand.
Derselbe  Verfasser  führt  weiterhin  an,  daß  das  Kassabuch  von
Papst  Nikolaus  Ul.,  welches  die  Zeit  v.  1.  5.  1279  bis  1.  3.  1280
umfaßt,  am  Ende  den  Kassensaldo  aufweist  mit  der  Bemerkung:
„und  dieser  Saldo  stimmt  mit  dem  Buch  unseres  Notars  überein". ­
  Er  schließt  hieraus,  daß  die  Revision  in  der  Art  ausgeführt
wurde,  daß  dasselbe  Buch  zum  zweitenmal  in  Kopie  von  dem
Notar  geführt  wurde  und  zum  Zwecke  der  Kontrolle  das  Vergleichen ­
  der  beiden  Bücher  stattfand.
Um  dieselbe  Zeit  entwickelt  sich  ungefähr  auch  der  Bücherrevisorenberuf ­
  in  England,  viel  später  erst  in  Deutschland  und
in  anderen  Ländern.
Wenn  wir  den  Beruf  des  Bücherrevisors  nach  Leistungsfähigkeit, ­
  Erfolg  und  Ansehen  beurteilen  sollen,  so  werden  wir
den  des  Engländers  an  erster  Stelle  zu  behandeln  haben;  ich
glaube  dies  etwas  ausführlicher  tun  zu  müssen,  da  die  englischen
Verhältnisse  immer  als  mustergültig  hingestellt  und  zur  Übernahme ­
  empfohlen  werden.
In  Großbritannien  lassen  sich  die  Anfänge  des  Bücherrevisorenberufes ­
  bis  ins  13.  Jahrhundert  verfolgen.  Um  diese
Zeit  treten  bereits  die  „Auditors"  auf,  deren  Aufgabe  es  war
—  und  hieraus  erklärt  sich  der  Name  uuckitor  (audire  =  hören)  —,
das  Rechnungswerk  durch  Abhören,^  „Kollationieren",  zu  prüfen.
Später  werden  die  im  Rechnungswesen  bewanderten  Fachleute

tz  A.  Schmid,  Die  Bücher-  und  Bilanzrevision  sowie  das  Institut  der  Bücherrevision. ­
  Okartsrscl  Accountants  und  Treuhandgesellschaften.  Separatabdruck
aus  dem  Jahrbuche  der  Export-Akademie  des  k.  k.  österr.  Handelsmuseums,  Wien
2 )  Andere  führen  die  Bezeichnung  „Auditor"  daran?  zurück,  daß  in  alter
Zeit  die  Rechnungsprüfung  in  einem  mündlichen  Verhör  des  Rechnunglegenden  bestanden ­
  hätte.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.