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X. DAS FRANZÖSISCHE GELDWESEN VON 1726 BIS 1788.
verschiedene Begültigung der einfachen Louis, nämlich im
Januar 1 ) von 20, im Mai * 2 ) von 24 livres. Diese letzte Geltung
behielten sie dann dauernd. Yom Mai ab galten die halben
und doppelten Louis 12 und 48 livres. Aus dem marc d’or,
nach dem heutigen Gewicht aus etwas über 244 Gramm be
stehend, wurden 30 einfache Louis ausgebracht, falls das Gold
22 Karat, d. h. 916 > 66 /iooo fein war.
Die Hauptsilbermünze war der 6cu; es gab außerdem
1 h, 1 ls, 1 /io und 1 /ao 6cu. In Deutschland nannte man den
heu Laubthaler. Die Geltung war auch auf den Silbermünzen
nicht angegeben. Sie wurde für den ecu im Mai 1726 von
5 auf 6 livres erhöht; seiner Geltung nach blieb er auch im
Mai 1726 1 U des Louis. 3 ) Die kleineren Stücke galten von
da ab 3 livres, 24, 12 und 6 sous.
Aus dem marc d’argent wurden 8 3 /io ecus ausgebracht,
falls das Silber 916>66 /iooo oder, wie man sich damals für
das Silber ausdrückte, 11 deniers 4 * 6 ) fein war. Für die kleineren
Silbermünzen war das Gewicht proportional zu ihrer Be
gültigung geregelt.
Die Billonmünzen enthielten hauptsächlich Kupfer (9 1 /s
deniers) und nur 2Vs deniers Silber, d. h. sie waren von der
Feinheit 208 > 44 liooo. Während es ursprünglich auch Stücke
von 3 /4, 1, P/i und 2Vs sous ä ) gab, kamen in der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts im Verkehr nur noch Billon
münzen mit der Begültigung von 2 und IV2 sous vor. Aus
einer Mark des Münzguts wurden 112 2-sous-Stücke geprägt.
*) &lit du mois de janvier 1726.
2 ) Arret du conseil vom 26. Mai 1726.
3 ) Es wurde also die Proportion von Gold und Silber nicht
geändert.
4 ) Das Wort denier bedeutete dreierlei:
a) entweder Gewichtseinheit gleich dem 192. Teil eines marc;
b) oder Münzeinheit gleich '/is eines sou;
c) oder, wie hier, Feinheit des Silbers; feinstes Silber war von
12 deniers Feinheit.
6 ) Arret du conseil vom 8. Juni 1726, 28. November 1729, 1. Au
gust 1738; 6dit du mois d’oetobre 1738.