Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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anerkannt  ist.  Hierzu  macht  Gerstner  st  einen  sehr  beachtenswerten
Vorschlag,  den  er  wie  solgt  skizziert:
1.  abgeschlossene  Schulbildung  (Abiturium  event,  auch  Primareife ­
  und  Einjähriges);
2.  kaufmännische  Lehrzeit  und  weitere  praktische  Tätigkeit,
insgesamt  mindestens  3  Jahre,  und  Besuch  einer  Handelsschule;.
3.  Absolvierung  einer  Handelshochschule,  event,  mit  abschließendem ­
  volkswirtschaftlichen  oder  juristischen  Doktorexamen,  event
auch  weiteren  juristischen  Prüfungen;
4.  sodann  mindestens  1  Jahr  praktische  Betätigung  im  Bureau
eines  Treuhänders  st  oder  einer  Treuhandgesellschaft.
Diesem  Ausbildungsgange,  für  dessen  Absolvierung  Gerstner  st
6  Semesterst  fordert,  stimme  ich  im  wesentlichen  bei,  jedoch
halte  ich  es  für  ratsam,  diese  Zeit  von  6  Semestern  zu
spalten  —  in  4  und  2  —  und  eine  praktische  Betätigung  von
einem  Jahre  oder  2  Jahren  als  Assistent  bei  einer  Treuhandgesellschaft ­
  oder  einem  tüchtigen  Bücherrevisor  zwischen  diese
beiden  Teile  zu  legen.  Hiernach  hätte  sich  nach  Ablauf  der
ersten  vier  Semester  der  Bücherrevisorenbeslissene  einer  Prüfung
zu  unterziehen,  die  mindestens  der  jetzigen  „kaufmännischen  Diplomprüfung" ­
  gleichzusetzen  wäre,  um  sich  im  Anschluß  hieran,  wie
oben  angedeutet,  praktisch  zu  betätigen.  An  diese  „Referendarzeit" ­
  reiht  sich  das  abschließende  2semestrige  Studium,  das  mit
der  Abhaltung  einer  Schlußprüfung  für  „Diplombücherrevisoren"
seine  Beendigung  erfährt.  Diese  Vorbildung  müßte  auch  als  zur
Doktorpromotion  genügend  angesehen  werden.  Weiter  möchte
ich  in  Vorschlag  bringen  —  Gerstner  deutet  das  auch  bei  Besprechung ­
  der  einzelnen  Disziplinen  an  —,  daß  für  die  handelswissenschaftliche ­
  Ausbildung  der  Bücherrevisoren  an  der  Handelshochschule ­
  ein  besonderer  Lehrplan  aufgestellt  wird.  (So  muß  z.  B.
die  Buchführung  in  viel  konzentrierter  Form  geboten  werden,  als
dies  heute  der  Fall  ist.)
Unter  Beobachtung  dieser  Gesichtspunkte  bildet  die  bei  den
Leipziger  Kursen  erfolgte  Anreihung  des  einen  Semesters  das
Bild  eines  unorganischen  Ganzen;  dieses  Eindruckes  habe  ich  mich
auch  nicht  als  Teilnehmer  an  einem  solchen  Kurs  erwehren  können:

Dr.  Paul  Gerstner,  Berlin,  Der  Beruf  des  Treuhänders,  in  dem  Beiblatt
„Der  Kaufmann  und  das  Leben"  zur  Zeitschrift  für  Handelswissenschaft  und
Handelspraxis  (Januar  1912,  Leipzig,  C.  E.  Poeschel).
2 )  „Treuhänder"  im  Sinne  des  zitierten  Gerstnerschen  Artikels  (=  aceountant).
3 )  In  dem  obengenannten  Aussatz  „Der  Beruf  des  Treuhänders".
st  Pros.  Schmid,  Wien  (Die  Bücher--  und  Bilanzrevision  sowie  das  Institut
der  Bücherrevisoren,  Wien  1908),  fordert  ein  Studium  von  mindestens  3,  möglichst ­
  4  Jahren.
            
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