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anerkannt ist. Hierzu macht Gerstner st einen sehr beachtenswerten
Vorschlag, den er wie solgt skizziert:
1. abgeschlossene Schulbildung (Abiturium event, auch Primareife
und Einjähriges);
2. kaufmännische Lehrzeit und weitere praktische Tätigkeit,
insgesamt mindestens 3 Jahre, und Besuch einer Handelsschule;.
3. Absolvierung einer Handelshochschule, event, mit abschließendem
volkswirtschaftlichen oder juristischen Doktorexamen, event
auch weiteren juristischen Prüfungen;
4. sodann mindestens 1 Jahr praktische Betätigung im Bureau
eines Treuhänders st oder einer Treuhandgesellschaft.
Diesem Ausbildungsgange, für dessen Absolvierung Gerstner st
6 Semesterst fordert, stimme ich im wesentlichen bei, jedoch
halte ich es für ratsam, diese Zeit von 6 Semestern zu
spalten — in 4 und 2 — und eine praktische Betätigung von
einem Jahre oder 2 Jahren als Assistent bei einer Treuhandgesellschaft
oder einem tüchtigen Bücherrevisor zwischen diese
beiden Teile zu legen. Hiernach hätte sich nach Ablauf der
ersten vier Semester der Bücherrevisorenbeslissene einer Prüfung
zu unterziehen, die mindestens der jetzigen „kaufmännischen Diplomprüfung"
gleichzusetzen wäre, um sich im Anschluß hieran, wie
oben angedeutet, praktisch zu betätigen. An diese „Referendarzeit"
reiht sich das abschließende 2semestrige Studium, das mit
der Abhaltung einer Schlußprüfung für „Diplombücherrevisoren"
seine Beendigung erfährt. Diese Vorbildung müßte auch als zur
Doktorpromotion genügend angesehen werden. Weiter möchte
ich in Vorschlag bringen — Gerstner deutet das auch bei Besprechung
der einzelnen Disziplinen an —, daß für die handelswissenschaftliche
Ausbildung der Bücherrevisoren an der Handelshochschule
ein besonderer Lehrplan aufgestellt wird. (So muß z. B.
die Buchführung in viel konzentrierter Form geboten werden, als
dies heute der Fall ist.)
Unter Beobachtung dieser Gesichtspunkte bildet die bei den
Leipziger Kursen erfolgte Anreihung des einen Semesters das
Bild eines unorganischen Ganzen; dieses Eindruckes habe ich mich
auch nicht als Teilnehmer an einem solchen Kurs erwehren können:
Dr. Paul Gerstner, Berlin, Der Beruf des Treuhänders, in dem Beiblatt
„Der Kaufmann und das Leben" zur Zeitschrift für Handelswissenschaft und
Handelspraxis (Januar 1912, Leipzig, C. E. Poeschel).
2 ) „Treuhänder" im Sinne des zitierten Gerstnerschen Artikels (= aceountant).
3 ) In dem obengenannten Aussatz „Der Beruf des Treuhänders".
st Pros. Schmid, Wien (Die Bücher-- und Bilanzrevision sowie das Institut
der Bücherrevisoren, Wien 1908), fordert ein Studium von mindestens 3, möglichst
4 Jahren.