Full text: Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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anerkannt ist. Hierzu macht Gerstner st einen sehr beachtenswerten 
Vorschlag, den er wie solgt skizziert: 
1. abgeschlossene Schulbildung (Abiturium event, auch Prima 
reife und Einjähriges); 
2. kaufmännische Lehrzeit und weitere praktische Tätigkeit, 
insgesamt mindestens 3 Jahre, und Besuch einer Handelsschule;. 
3. Absolvierung einer Handelshochschule, event, mit abschließen 
dem volkswirtschaftlichen oder juristischen Doktorexamen, event 
auch weiteren juristischen Prüfungen; 
4. sodann mindestens 1 Jahr praktische Betätigung im Bureau 
eines Treuhänders st oder einer Treuhandgesellschaft. 
Diesem Ausbildungsgange, für dessen Absolvierung Gerstner st 
6 Semesterst fordert, stimme ich im wesentlichen bei, jedoch 
halte ich es für ratsam, diese Zeit von 6 Semestern zu 
spalten — in 4 und 2 — und eine praktische Betätigung von 
einem Jahre oder 2 Jahren als Assistent bei einer Treuhand 
gesellschaft oder einem tüchtigen Bücherrevisor zwischen diese 
beiden Teile zu legen. Hiernach hätte sich nach Ablauf der 
ersten vier Semester der Bücherrevisorenbeslissene einer Prüfung 
zu unterziehen, die mindestens der jetzigen „kaufmännischen Diplom 
prüfung" gleichzusetzen wäre, um sich im Anschluß hieran, wie 
oben angedeutet, praktisch zu betätigen. An diese „Referendar 
zeit" reiht sich das abschließende 2semestrige Studium, das mit 
der Abhaltung einer Schlußprüfung für „Diplombücherrevisoren" 
seine Beendigung erfährt. Diese Vorbildung müßte auch als zur 
Doktorpromotion genügend angesehen werden. Weiter möchte 
ich in Vorschlag bringen — Gerstner deutet das auch bei Be 
sprechung der einzelnen Disziplinen an —, daß für die handels 
wissenschaftliche Ausbildung der Bücherrevisoren an der Handels 
hochschule ein besonderer Lehrplan aufgestellt wird. (So muß z. B. 
die Buchführung in viel konzentrierter Form geboten werden, als 
dies heute der Fall ist.) 
Unter Beobachtung dieser Gesichtspunkte bildet die bei den 
Leipziger Kursen erfolgte Anreihung des einen Semesters das 
Bild eines unorganischen Ganzen; dieses Eindruckes habe ich mich 
auch nicht als Teilnehmer an einem solchen Kurs erwehren können: 
Dr. Paul Gerstner, Berlin, Der Beruf des Treuhänders, in dem Beiblatt 
„Der Kaufmann und das Leben" zur Zeitschrift für Handelswissenschaft und 
Handelspraxis (Januar 1912, Leipzig, C. E. Poeschel). 
2 ) „Treuhänder" im Sinne des zitierten Gerstnerschen Artikels (= aceountant). 
3 ) In dem obengenannten Aussatz „Der Beruf des Treuhänders". 
st Pros. Schmid, Wien (Die Bücher-- und Bilanzrevision sowie das Institut 
der Bücherrevisoren, Wien 1908), fordert ein Studium von mindestens 3, mög 
lichst 4 Jahren.
	        
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