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Zersplitterung,h wie sie heute besteht (vgl. untenstehende Tabelle)
— in den oben aufgezählten 5 Hauptgruppen sind 126 Revisions
verbände vereint, unter denen sich 2 befinden, die weniger als
5 Genossenschaften als Mitglieder aufweisen —, zeitigt nur Mängel,
wie sie in den mehr oder weniger verschiedenen Ansichten über
die Methode der Revision und ihren Umfang zutage treten,
ganz abgesehen von der Unwirtschaftlichkeit, die eine derartige
Kraftvergeudung mit sich bringen muß.
Übersicht über die Revisions-Hauptverbände nach
Abstufung der Anzahl der in den Unterverbänden
zusammengeschlossenen Genossenschaften.
Anzahl der
Genossen
schaften,
die einen
Revisions
verband
bilden
All-
gemeiner
Verband
(Schulze-
Delitzsch)
Reichs-
Verband
Daneben
Raiffeisen-
Ver
band
Zentral
verband
der
Konsum-
Vereine
Haupt-
verband
der
gewerbl.
Genossen
schaften
AndereRe-
visionsver
bände, die
kein. groß.
R.-Verb.
angehören
1— 5
2
6- 10
1
1
—
11— 29
2
2
5
21— 30
8
4
3
31— BO
13
2
3
6
51— 100
5
3
3
3
8
101— 200
2
5
1
B
2
2
201— 300
1
2
1
2
301— 500
6
7
3
501-1000
6
3
—
1001—2000
2
1
über 2000
1
Diese Zentralisation müßte so weit gehen, daß den einzelnen
Revisionsverbänden das Recht auf Bestellung des Revisors ge
nommen und dasselbe ausschließlich nur den Hauptverbänden zu
gesprochen würde.
Der engere Zusammenschluß aber würde weiterhin bei viel
wirksameren Revisionen nicht die befürchtete Steigerung der Re
visionshonorare, sondern bei geschickter Disposition und Verwendung
der Revisoren eine sachverständige Revision zu gleichen Sätzen
*) W. Wygodzinski, Das Genossenschaftswesen in Deutschland, Leipzig und
Berlin 1911, S. 104 ff. bedauert die Spaltung infolge von Gegensätzen, die
zwischen den einzelnen Verbänden bestehen; er führt sie zum Teil auf die große
Macht zurück, die die Genossenschaftsbewegung ihren Führern gab und die es
diesen leicht machte, ihre Pläne gesondert von der Allgemeinheit durchzusetzen.