Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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Allgemeine  Rechtskunde  ca.  70  Stunden
Warenkunde  30  „
Bankwesen  „  30  „
Molkereiwesen  „  30  „
Versicherungswesen  „  10  „
Auch  sind  Vorträge  über  Spezialgebiete,  Vortragsübungen  der
Kursteilnehmer  und  Besichtigungen  vorgesehen.  Die  Teilnehmer
unterziehen  sich  nach  vier  Monaten  einer  mündlichen  und  schriftlichen ­
  Prüfung  und  machen  dann  die  praktische  Ausbildung  bei
ihren  Verbänden  durch.  Nach  Beendigung  der  praktischen  Ausbildung ­
  folgt  eine  weitere  Prüfung,  von  deren  Erfolg  die  Anstellung ­
  als  Verbandsrevisor  abhängig  ist.
Die  Errichtung  dieser  Anstalt  bedeutet  einen  großen  Fortschritt ­
  in  der  Entwicklung  des  genossenschaftlichen  Revisionsinstitutes,
möchten  doch  alle  Hauptverbände  in  die  Fußtapfen  des  Raiffeisen-Verbandes ­
  treten  eingedenk  dessen,  daß  die  Entwicklung  des
Genossenschaftswesens  ohne  die  Revision  gar  nicht  möglich  gewesen ­
  wäre  und  die  Vervollkommnung  des  Revisionswesens  nur
ein  „uobilo  officimn“  für  die  Verbände  bedeutet.
Vielleicht  wäre  an  dieser  Stelle  zu  erwägen,  ob  nicht  die
Ausbildung  von  Genossenschaftsrevisoren  mit  in  das  Programm
derjenigen  unserer  Handelshochschulen  ft  aufzunehmen  wäre,  die
sich  die  Aufgabe  gestellt  haben,  einen  angesehenen  deutschen
Bücherrevisorenstand  zu  schaffen.  Berücksichtigen  wir,  daß  es  im
Deutschen  Reich  zur  Zeit  ca.  33  000  revisionspflichtige  Genossenschaften
gibt,  so  dürfte  der  Erfolg  in  ideeller  und  finanzieller  Hinsicht
sicher  sein.
Mit  dieser  Reform  des  genossenschaftlichen  Revisionswesens,
bei  der  ich  jeden  Eingriff  staatlicher  Gewalt  —  abgesehen  von  dem
mir  geforderten  Revisionszwang  für  alle  Genossenschaften  —  ausschließen ­
  möchte,  ließe  sich  auch'die  Abhängigkeit  beseitigen,  in  die
die  Revisoren  gleichsam  als  Beamte  der  Genossenschaften  geraten,
wie  dies  namentlich  bei  den  Miniaturverbänden  der  Fall  ist,  die
niemals  in  der  Lage  sind,  Revisoren  ft  hauptamtlich  zu  beschäftigen.

ft  Seit  2  Jahren  besteht  an  der  Universität  Halle  a.  S.  ein  Seminar  für
Genossenschaftswesen,  in  dein  außer  volkswirtschaftlichen  und  juristischen  Materien
auch  „Genossenschaftsbuchführung  und  Buchführungsrevision",  allerdings  wöchentlich ­
  nur  zweistündig,  behandelt  werden.
ft  Die  Revisoren  im  Nebenamt  setzen  sich  aus  allen  möglichen  Berufen
zusammen.  Neben  Bücherrevisoren,  die  im  allgemeinen  wohl  dazu  geeignet  sind,
finden  wir  u.  a.:  Molkereigehilsen,  Volksschullehrer,  Kaufleute,  pensionierte  Beamte.
Bei  den  „wilden"  Genossenschaften  dürften  wir  beim  Aufmachen  einer  Statistik
über  Herkunft  und  Vorbildung  der  Revisoren  in  der  Hauptsache  eine  Sammlung
gebrochener  Existenzen  erhalten.
            
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