Full text : Die Kontrolle der Rechnungslegung (in der Privatwirtschaft)

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auch  den  Genossenschaften  bringen,  die  auf  einen  kostspieligen
qualifizierten  Revisor  mit  Rücksicht  auf  ihre  beschränkten  Mittel
bisher  verzichten  mußten.  Gleichzeitig  müßte  damit  die  Schaffung
einheitlicher  Grundsätze  für  die  Anstellung  von  Revisoren  und
die  an  sie  zu  richtenden  Anforderungen  Hand  in  Hand  gehen,  und
ich  schließe  mich  gern  der  Forderung  Faßbenders  an,  der  die  Einführung ­
  eines  Befähigungsnachweises  für  Genossenschaftsrevisoren
verlangt;  nur  so  kann  der  „sachverständige"  Genossenschastsrevisor
geschaffen  werden.
Der  Ausbildung  und  Heranziehung  von  sachverständigen
Revisoren  haben  bisher  eigentlich  nur  die  Verbände  der  landwirtschaftlichen ­
  Genossenschaften  Interesse  entgegengebracht?)  So
werden  Halbjahrskurse  zur  Ausbildung  von  Revisoren  an  der
deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaftsschule  in  Berlin  -früher
Darmstadt)  abgehalten.  In  den  bis  jetzt  stattgefundenen  8  Kursen
wurden  269  Revisoren  ausgebildet.
Die  Errichtung  einer  Revisorenausbildungsanstalt  wurde  ferner
durch  die  Verwaltungsorgane  des  „Generalverbandes  ländlicher
Genossenschaften  für  Deutschland"  am  10.  7.  1913  in  Heidelberg
beschlossen.  Schon  3  Monate  später  berichtet  das  Landwirtschaftliche ­
  Genossenschaftsblatt  -Nr.  19  v.  15.  10.  1913),  daß  der  erste
Kursus  am  1.  Oktober  in  Berlin  eröffnet  wurde.  An  dem  auf
4  Monate  berechneten  Kursus  nehmen  zwölf  Revisionsdienstanwärter ­
  teil.

Der  Lehrplan  ft  umfaßt  folgende  Unterrichts  gegenstände
-wöchentlich  32  Stunden):

Einführung  in  das  Genossenschaftswesen

ca.  60  Stunden

Genossenschastsrecht

„  100  „

Buchführung  und  Bilanzkunde  .  .  .  .

„  100  „

Geschäftsführung

„  40  „

Revisionswesen

„  40

0  vgl.  st.  Hildebrand,  Berlin-Steglitz,  in  der  Dienstanweisung  für  den  Generalverband
  ländlicher  Genossenschaften  1914.
2 )  Dem  Berfasser  vom  Raisfeisenverbande  in  liebenswürdiger  Weise  zur  Verfügung
  gestellt,  über  den  Ausbildungsgang  bemerkt  Hildebrand  (Landwirtschaftliches ­
  Genossenschaftsblatt  Nr.  19  3b.  Jahrg.  1913):  „Die  Frage  der  Ausbildung
der  Revisionsdienstanwärter  wäre  am  schönsten  dadurch  zu  lösen,  daß  dieselben
an  der  Revisorenausbildungsanstalt  ihre  volle  theoretische  und  praktische  Ausbildung
erhalten  würden  und  dann  nach  einer  kurzen  Probedienstzeit  als  Revisoren  angestellt ­
  würden.  Dieser  Gedanke  läßt  sich  aber  zurzeit  nicht  verwirklichen.  Der
Lehrgang  müßte  zeitlich  derart  ausgedehnt  werden,  daß  sich  dadurch  Schwierigkeiten ­
  teils  finanzieller,  teils  technischer  Natur  ergeben  würden,  an  deren  Lösung  vorerst ­
  nicht  herangetreten  werden  kann.  Dagegen  macht  es  keine  Schwierigkeiten,  den
Verbünden  die  theoretische  Ausbildung  der  Revisionsdienstanwärter  abzunehmen
und  in  die  Hände  der  Revisorenausbildungsanstalt  zu  legen,  welche  diesen  Teil  der
Ausbildung  systematisch  und  nach  pädagogischen  Grundsätzen  durchzuführeu  vermag".
            
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