Full text: Rechte der Hypothekengläubiger an Miet- und Pachtzinsen

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I o s über die Mieten entweder von dem Grundstückseigen 
tümer selbst oder von einem seiner Gläubiger verfügt worden 
ist. Eine Aenderung der bezüglichen gesetzlichen Bestimmun 
gen ist daher im Interesse der Nachhypotheken dringend 
nötig." 
5. Bielefeld: Der Haus- und Grundbesitzerverein schreibt: 
„Daß neben der steuerlichen Ueberlastung auch die Be 
stimmung des 8 1124 des BGB. die Beschaffung zweiter 
Hypotheken sehr erschwert, ist fraglos Tatsache. 
Auch unser Kredit- und Sparverein der Grundbesitzer 
e. G. m. b. H. hat darin schon recht unliebsame Erfahrungen 
gemacht. Fast bei jeder Zwangsversteigerung muß man 
damit rechnen, daß die Mieten entweder abgetreten oder 
gepfändet sind. Wenn in solchen Fällen noch hinzukommt, 
daß der erste Hypothekengläubiger die Zinsen zwei Jahre 
und darüber hat aufsummen lassen, dann allerdings kann 
der zweite Hypothekengläubiger unter Umständen einen 
Schaden erleiden, mit dem er nicht gerechnet hatte." 
6. Bochum: Zwaugsvcrwalter K. schreibt: 
„Die Zahl der von mir besorgten Zwangsverwaltungen 
beträgt 74; Verfügungen über die Mieten lagen vor in 
50 Fällen." 
7. Bochum: Zwangsverwalter R. schreibt: 
„Bis heute habe ich 21 Verwaltungen geführt; in 19 
Fällen war über die Miete verfügt. In 1 Falle war Nieß 
brauchs- und Vertvaltungsrecht eingetragen. Somit blieb 
1 Verwaltung über, wo Miete eingezogen werden konnte." 
8. Breslau: Zwangsverwalter Justizrat F. schreibt: 
„Verfügungen über die Mieten zum Nachteil der Hypo 
thekengläubiger habe ich in meiner Praxis häufig wahr 
genommen. Die mangelhafte Gesetzgebung nötigt die Hy 
pothekengläubiger häufig, sich durch Eintragung eines Nieß 
brauchs, oder durch Abtretung von Mietsforderungen wegen 
ihres Pfandrechts, zu sichern. Sie werden somit genötigt, 
zu einem berechtigten Zwecke Vorsichts- und Sicherheitsmaß 
regeln zu ergreifei:, welche ihnen Mühe und Verantwortung 
aufbürden." 
9. Breslau: Gerichtlicher Verwalter G. schreibt: 
„Auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, daß ich tu 
diesen: Jahr bis Ende November 57 Grundstücke zwangs 
weise verwaltet habe. Bei diesen Grundstücken lagen die 
Verhältnisse wie folgt:
	        
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