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wirtschaftlicher Hinsicht für das Reich im allgemeinen hat.
Es ist eigentlich bedauerlich, daß dieses wirtschaftspoli
tische Problem im Reichstag nicht das richtige Verständnis
fand. Jede Hebung des Verkehrs in einer Gegend mit
natürlichem Reichtum und regsamer Bevölkerung muß der
gesamten Volkswirtschaft schließlich zugute kommen. Die
Gründe, welche wegen Befürchtung verminderter Exsenbahn-
erträge vom Ministertische dagegen geltend gemacht wur
den, erscheinen bei näherer Prüfung kaum recht stichhaltig.
So äußerte sich der preußische Eisenbabnminister, Herr
von Breitenbach, am 7. April 1910 im preußischen Ab
geordnetenhause zu dieser Frage folgendermaßen:
„Wenn auch nicht allein ausschlaggebend, so doch
„wesentlich mitbestimmend für die Entscheidung der
„Frage der Kanalisierung von Mosel und Saar sind
„die Rückwirkuagen auf die Einnahmen der Staats-
„eisenbahnverwaltung. Diese Wirkungen haben auf
„Grund der vorhandenen Unterlagen von der Staats-
„regierung allein ermittelt werden können. Nach dem
„Ergebnis der Ermittelungen würde die Kanalisierung
„der Mosel und Saar so erhebliche Ausfälle in den
„Einnahmen der Staatseisenbahnverwaltung nach sich
„ziehen, daß sie bei der jetzigen Finanzlage ohne Er
schütterung der Staatsfinanzen nicht ertragen werden
„können.
Selbstverständlich wird man es begreiflich finden, daß sich
der Minister dagegen verwahrt hat, die gesteigerten Aus
gaben für ein verhältnismäßig kleines Gebiet des Preußi
schen Staates durch eine die Allgemeinheit treffende Steuer
zu decken, aber als werbende Anleihe würde sich ein der
artiges Unternehmen jederzeit verzinsen und amortisieren
lassen. Die preußische Regierung hat indessen ausschließ
lich den eisenbahnfiskalischen Gesichtspunkt in den Vorder
grund geschoben, denn wenige Wochen nach jener mini