Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Verwaltungsgemeinschaften. 
6. Auf dem Gebiete des Gesundheitsrechts sind zu nennen: der 
Conseil International Sanitaire in Bukarest, ferner der Obergesund 
heitsrat von Konstantinopel, der schon 1839 begründet, nach der Pa 
riser Sanitäts-Konvention von 1903 aus 14 Nichttürken und 4 Türken 
bestand. Von ihm ressortierte der Gesundheitsrat in Alexandrien, der 
zuletzt aus 4 Ägyptern und 13 Nichtägyptern bestand. Der oberste 
Gesundheitsrat ist durch den Frieden von SLvres aufgehoben worden, 
seine Funktionen, vor allem die Bekämpfung der Pest, Cholera, sind 
auf die Meerengen-Kommission übergegangen. Weiter bestand ein 
Conseil maritime in Tanger. 
7. Auf dem Gebiete der Finanzverwaltung sind von Wichtigkeit 
die internationalen Kommissionen zur Verwaltung der Staatsschulden, 
die 1875, bzw. 1878 und 1898 in Ägypten, der Türkei und Griechenland 
eingesetzt waren, ferner, seit dem Frieden von Sövres (Art. 234ff.), 
die neue Finanzkommission, bestehend aus Vertretern Englands, Frank 
reichs, Italiens, denen umfassendste Kontrollbefugnisse gegenüber der 
Türkei zustehen, die bis zur Budgetgenehmigung gesteigert sind. 
§ 18. Berwaltungsgemeinschaften, internationale Unionen. 
A. Verwaltungsgemeinschaften, im engeren Sinne auch Unio 
nen genannt, sind auf Vereinbarung beruhende organisierte 
Verbindungen einer nicht geschlossenen Staatengruppe zu 
dem Zwecke, eine Gemeinschaft auf einem der Verwaltung 
angehörenden Gebiete herbeizuführen. 
Ihnen ist wesentlich, daß sie mit Organen begabt sind, bei denen der 
Zutritt einer über den Kreis der gegenwärtigen Teilnehmer hinaus 
gehenden Zahl von Teilnehmern offen steht. 
Tie Unionen haben keinen behördlichen Charakter, sie sind im we 
sentlichen auf die Aufgaben einer Kanzlei oder eines Archivs beschränkt. 
Ihre Hauptaufgabe besteht in der Sammlung und Publikation amt 
lichen Materials und in der Auskunftserteilung 
B. Nach dem Gegenstand ihrer Aufgaben sind zu unterscheiden Ge 
meinschaften: 
I. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens 
a) das Bureau des Welt-Telegraphen-Vereins in Bern, das, unter 
Aufsicht der Schweiz 1868 begründet, in französischer Sprache 
das „Journal telegraph! que“ herausgibt;
	        
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