Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

Berwaltungsgeinemschaften.

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b)  das  Bureau  des  Weltpostvereins  in  Bern,  1875  begründet,  veröffentlicht ­
  die  Monatsschrift  „L’union  postele“  in  deutscher,  französischer ­
  und  englischer  Sprache;
c)  das  Office  central  des  transports  intemationaux  in  Bern,  1890
begründet,  vermittelt  die  Mitteilungen  zwischen  den  Vertragsstaaten, ­
  sammelt  alle  das  internationale  Transportwesen  betreffenden ­
  Nachrichten  und  übt  auf  Verlangen  der  Parteien
schiedsgerichtliche  Funktionen  in  Streitigkeiten  der  Eisenbahn  aus;
d)  das  internationale  Funkentelegraphen-Bureau  in  Bern,  mit  dem
internationalen  Telegraphen-Bureau  verbunden;
e)  gemischten  Charakter  hat  das  Bureau  des  internationalen  Verbandes ­
  der  Straßenkongresse  zu  Paris  seit  1908,  das  nur  teilweise
aus  Staatsvertretern  besteht;
f)  das  durch  das  internationale  Luftrechtsabkommen  von  1919  vorgesehene ­
  Luftamt.
II.  Auf  dem  Gebiete  von  Handel  und  Industrie
a)  das  Bureau  der  Staatengemeinschaft  zum  Schutze  des  gewerblichen ­
  Eigentums  in  Bern,  das  seit  1883  besteht,  die  Wochenschrift
„La  propriete  industrielle“  herausgibt  und  seit  1886  mit
b)  dem  Bureau  des  Staatenverbandes  zum  Schutze  der  Werke  der
Literatur  und  Kunst  zu  Bern  vereinigt  ist.  Es  gibt  in  französischer
Sprache  die  Monatsschrift  „Le  droit  d’auteur“  heraus;.
c)  das  Bureau  des  internationalen  Verbandes  zur  Veröffentlichung
der  Zolltarife  zu  Brüssel  seit  1890,  das  die  einschlägigen  Gesetze
und  Verordnungen  sammelt  und  sie  in  5  Sprachen  (deutsch,  französisch, ­
  englisch,  italienisch  und  spanisch)  in  dem  „Bulletin  international ­
  des  douanes“  herausgibt;
d)  das  Bureau  der  ständigen  Zuckerkommission  in  Brüssel  seit  1902;
e)  das  landwirtschaftliche  Institut  in  Rom  seit  1905;
f)  die  Meterkommission  seit  1875  in  Paris,  deren  Bureau  die  internationalen ­
  Maße  des  Meters  und  des  Kilogramms  bewacht  und
den  einzelnen  Staaten  Urmaß  und  Urgewicht  überweist.
III.  Auf  dem  Gebiete  des  Gesundheitswesens
das  internationale  Sanitätsamt  in  Paris  seit  1907.
IV.  Auf  dem  Gebiete  des  Schutzes  ideeller  und  wissenschaftlicher ­
  Interessen
a)  der  internationale  geodätische  Verband  in  Potsdam;
            
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