Full text : Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Verwaltungsgemeinschaften.

6.  Auf  dem  Gebiete  des  Gesundheitsrechts  sind  zu  nennen:  der
Conseil  International  Sanitaire  in  Bukarest,  ferner  der  Obergesundheitsrat ­
  von  Konstantinopel,  der  schon  1839  begründet,  nach  der  Pariser ­
  Sanitäts-Konvention  von  1903  aus  14  Nichttürken  und  4  Türken
bestand.  Von  ihm  ressortierte  der  Gesundheitsrat  in  Alexandrien,  der
zuletzt  aus  4  Ägyptern  und  13  Nichtägyptern  bestand.  Der  oberste
Gesundheitsrat  ist  durch  den  Frieden  von  SLvres  aufgehoben  worden,
seine  Funktionen,  vor  allem  die  Bekämpfung  der  Pest,  Cholera,  sind
auf  die  Meerengen-Kommission  übergegangen.  Weiter  bestand  ein
Conseil  maritime  in  Tanger.
7.  Auf  dem  Gebiete  der  Finanzverwaltung  sind  von  Wichtigkeit
die  internationalen  Kommissionen  zur  Verwaltung  der  Staatsschulden,
die  1875,  bzw.  1878  und  1898  in  Ägypten,  der  Türkei  und  Griechenland
eingesetzt  waren,  ferner,  seit  dem  Frieden  von  Sövres  (Art.  234ff.),
die  neue  Finanzkommission,  bestehend  aus  Vertretern  Englands,  Frankreichs, ­
  Italiens,  denen  umfassendste  Kontrollbefugnisse  gegenüber  der
Türkei  zustehen,  die  bis  zur  Budgetgenehmigung  gesteigert  sind.
§  18.  Berwaltungsgemeinschaften,  internationale  Unionen.
A.  Verwaltungsgemeinschaften,  im  engeren  Sinne  auch  Unionen ­
  genannt,  sind  auf  Vereinbarung  beruhende  organisierte
Verbindungen  einer  nicht  geschlossenen  Staatengruppe  zu
dem  Zwecke,  eine  Gemeinschaft  auf  einem  der  Verwaltung
angehörenden  Gebiete  herbeizuführen.
Ihnen  ist  wesentlich,  daß  sie  mit  Organen  begabt  sind,  bei  denen  der
Zutritt  einer  über  den  Kreis  der  gegenwärtigen  Teilnehmer  hinausgehenden ­
  Zahl  von  Teilnehmern  offen  steht.
Tie  Unionen  haben  keinen  behördlichen  Charakter,  sie  sind  im  wesentlichen ­
  auf  die  Aufgaben  einer  Kanzlei  oder  eines  Archivs  beschränkt.
Ihre  Hauptaufgabe  besteht  in  der  Sammlung  und  Publikation  amtlichen ­
  Materials  und  in  der  Auskunftserteilung
B.  Nach  dem  Gegenstand  ihrer  Aufgaben  sind  zu  unterscheiden  Gemeinschaften: ­

I.  Auf  dem  Gebiete  des  Verkehrswesens
a)  das  Bureau  des  Welt-Telegraphen-Vereins  in  Bern,  das,  unter
Aufsicht  der  Schweiz  1868  begründet,  in  französischer  Sprache
das  „Journal  telegraph! que“  herausgibt;
            
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