Metadata: Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft

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Spekulation vor allem es ist, welche die Befriedigung der 
wichtigsten Lebensmittel verteuert, wenn sie bei weitem 
gemeingefährlicher ist als z. B. die Spekulation in Wert 
papieren, so muß sich die Verurteilung besonders gegen 
sie richten“. . . . Der Ethiker fällt hier ein Urteil über 
eine wichtige wirtschaftliche Erscheinung, die in ihrem 
Wesen zu erkennen, ihm als volkswirtschaftlichen Laien 
nicht möglich ist, er verläßt sich daher auf das sachver 
ständige Urteil anderer, in der richtigen Empfindung, daß 
man sich erst ein zuverlässiges Urteil über das Sein bilden 
muß, ehe man über das Seinsollen richtig urteilen kann. 
Nicht immer leitet Rein in derselben Schrift dieser rich 
tige Gedanke. Da lesen wir z. B.: „Die Naturschätze, 
die eine gütige Vorsehung unserem Gesamt-Volke in den 
Schoß gelegt, wurde zumeist dem Privatbesitz ausge 
liefert und damit einer Ausbeutung des Volkes die 
Wege geöffnet, wie sie verwerflicher nicht ge 
dacht werden kann.“ Ein ganz schiefes Urteil, das 
mindestens in seiner apodiktischen Form von jedem un 
befangenen Sozialökonomen abgelehnt werden muß. Ich 
zweifle nicht, daß in dem einen wie in dem anderen Falle 
richtige ethische Maßstäbe angelegt wurden, aber das 
Objekt, das gemessen werden soll, war dem Ethiker hier 
wie dort offenbar in undurchdringliches Dunkel gehüllt. 
Er rettet sich gegen einen berechtigten ethischen Vorwurf 
in dem ersten Falle dadurch, daß er die Verantwortung 
von sich abschiebt auf diejenigen, die es wissen können, 
im zweiten Falle ist dieser Rettungsversuch nicht gemacht, 
eine vorurteilsfreie Untersuchung wird hier wahrscheinlich 
den ethisch entrüsteten Ankläger auf Grund der von ihm 
verteidigten Gebote der Ethik verurteilen, die grundlos 
Angeklagten aber freisprechen.
	        
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