Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Die Unterstützung von Kriegführenden. 
lung zu enthalten, welche auf Seiten der Mächte, die sie dulden, eine 
Verletzung ihrer Neutralität darstellen würde. 
Alle von Kriegsschiffen der Kriegführenden innerhalb der Küsten 
gewässer einer neutralen Macht begangenen Feindseligkeiten, mit 
Einschluß der Wegnahme und der Ausübung des Durchsuchungs 
rechts, stellen eine Neutralitäsverletzung dar und sind unbedingt 
untersagt. 
Ist ein Schiff innerhalb der Küstengewässer einer neutralen Macht 
weggenommen worden, so hat diese Macht, sofern sich die Prise noch 
in ihrem Hoheitsbereich befindet, die ihr zur Verfügung stehenden 
Mittel anzuwenden, um die Befreiung der Prise mit ihren Offizieren 
und ihrer Mannschaft herbeizuführen und die von dem Wegnehmenden 
auf die Prise gelegte Besatzung bei sich festzuhalten. Befindet sich die 
Prise außerhalb des Hoheitsbereichs der neutralen Macht, so hat auf 
Verlangen dieser Macht die nehmende Regierung die Prise mit ihren 
Offizieren und ihrer Mannschaft freizugeben. 
Von einem Kriegführenden darf auf neutralem Gebiet oder auf 
einem Schiffe in neutralen Gewässern kein Prisengericht gebildet 
werden. 
Den Kriegführenden ist es untersagt, neutrale Häfen oder Gewässer 
zu einem Stützpunkte für Seekriegsunternehmungen gegen ihre 
Gegner zu machen, insbesondere dort funkentelegraphische Stationen 
oder sonst irgendeine Anlage einzurichten, die bestimmt ist, einen Ver 
kehr mit den kriegführenden Land- oder Seestreitkräften zu vermitteln. 
II. Das Verbot unmittelbarer und mittelbarer Unter 
stützung von Kriegführenden. 
Die von einer neutralen Macht an eine kriegführende Macht aus 
irgendwelchem Grunde unmittelbar oder mittelbar bewirkte Abgabe 
von Kriegsschiffen, Munition oder sonstigem Kriegsmaterial ist unter 
sagt. 
Eine neutrale Macht ist nicht verpflichtet, die für Rechnung des einen 
oder des anderen Kriegführenden erfolgende Ausfuhr oder Durchfuhr 
von Waffen, von Munition sowie überhaupt von allem, was einem 
Heere oder einer Flotte von Nutzen sein kann, zu verhindern. 
Eine neutrale Regierung ist verpflichtet, die ihr zur Verfügung 
stehenden Mittel anzuwenden, um in ihrem Hoheitsbereiche die Aus 
rüstung oder Bewaffnung jedes Schiffes zu verhindern, bei dem sie
	        
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