Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

Konterbande. 
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feindlichen oder vom Feinde besetzten Gebiet oder zurfeindlichen Streit 
macht befindet und das diese Gegenstände nicht in einem neutralen 
Zwischenhafen ausladen soll. Die Schiffspapiere begründen vollen 
Beweis in Ansehung der Fahrt des Schiffes sowie des Ortes der Aus 
ladung der Waren, es sei denn, daß beim Antreffen des Schiffes dieses 
offenbar von der nach den Schiffspapieren einzuhaltenden Fahrt ab 
gewichen ist und keinen hinreichenden Grund für diese Abweichung 
nachzuweisen vermag. 
Hat das feindliche Gebiet keine Seegrenze, so unterliegen die Ge 
genstände der relativen Konterbande, der Beschlagnahme, sofern be 
wiesen wird, daß sie feindliche Bestimmung haben. 
c) Der Art. 37. 
Befördert ein Schiff Gegenstände, die der Beschlagnahme als ab 
solute oder relative Konterbande unterliegen, so kann es auf hoher 
See oder in den Gewässern der Kriegführenden während der ganzen 
Dauer seiner Reise (Reisetheorie) beschlagnahmt werden, selbst 
wenn es die Absicht hat, einen Zwischenhafen anzulaufen, bevor es 
die feindliche Bestimmung erreicht. 
Auf Grund einer früher ausgeführten, aber bereits vollendeten Be 
förderung von Konterbande kann eine Beschlagnahme nicht bewirkt 
werden. 
III. Wirkungen des Konterbandetransports. 
a) Einziehung der Ware. 
Die Gegenstände der Konterbande unterliegen der Einziehung. 
Tie dem Eigentümer der Konterbande gehörenden Waren, die sich 
an Bord desselben Schiffes befinden, unterliegen gleichfalls der Ein 
ziehung. 
b) Einziehung des Schiffes. 
Die Einziehung des die Konterbande befördernden Schiffes ist zu 
lässig, wenn die Konterbande nach Wert, Gewicht, Umfang oder Fracht 
mehr als die Hälfte der Ladung ausmacht. 
c) Die Kosten. 
Wird das die Konterbande befördernde Schiff freigelassen, so fallen 
die der nehmenden Kriegsmacht durch das Verfahren vor der natio 
nalen Prisengerichtsbarkeit sowie durch die Erhaltung von Schiff und 
Ladung während der Untersuchung erwachsenden Kosten dem Schiffe 
zur Last.
	        
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