Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

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Das formelle Prisenrecht. 
die überlieferten oder zerstörten Gegenstände in dem Tagebuche des 
angehaltenen Schisses zu vermerken und sich von dem Kapitän beglau 
bigte Abschrift aller zweckdienlichen Papiere übergeben zu lassen. 
Sobald die Übergabe oder Zerstörung erfolgt ist und die Förmlich 
keiten erledigt sind, muß dem Kapitän die Fortsetzung seiner Fahrt ge 
stattet werden. Die Bestimmungen der Art. 21, 52 über die Verant 
wortlichkeit der nehmenden Kriegsmacht, die ein neutrales Schiss 
zerstört hat, finden Anwendung. 
§ 57. Das formelle Prifcnrecht. 
Über die Legalität der gemachten Prise muß vor den besonders ein 
gerichteten Prisengerichten des Nehmestaates int sogenannten Reklame 
prozeß, in dem der Eigentümer des aufgebrachten Schiffes seine Un 
schuld dartun muß, verhandelt werden. Das Verfahren endigt mit 
der Zusprechung (Kondemnierung) des Schiffes an den Nehmestaat 
oder mit Freilassung, worüber Art. 64 der Londoner Deklaration 
folgende Bestimmungen trifft: 
„Wird die Beschlagnahme des Schisses oder der Waren von der 
Prisengerichtsbarkeit nicht bestätigt oder wird sie ohne gerichtliches 
Verfahren aufgehoben, so haben die Beteiligten Anspruch auf Schadens 
ersatz, es sei denn, daß ausreichende Gründe für die Beschlagnahme 
des Schiffes oder der Waren vorgelegen haben." 
Um der Ungerechtigkeit zu steuern, die darin liegt, daß das Gericht 
des Nehmestaates zugleich über die Rechtmäßigkeit der Prisenweg 
nahme entscheidet, hatte das 12. Abkommen der II. Haager Friedens 
konferenz von 1907 die Schaffung eines internationalen Prisenhoses 
vorgesehen, bei dem die Parteien gegen das erstinstanzliche Urteil 
selbständig Rekurs Unzulegen berechtigt gewesen wären. Der dort 
vorgesehene Prisenhof ist bis auf den heutigen Tag nicht zur Ent 
stehung gelangt.
	        
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