20
1856—1878.
fam und die Verbindung der Jonischen Inseln mit Griechenland IM
cv a w 1863 sich durchgesetzt, so blieb Deutschland bis zur Auseinander
setzung mit Frankreich ungeeint, wenn auch durch den Austrag des
Heqemonialkampses mit Wien ein bedeutender Schritt vorwärts getan
war. Der Schwerpunkt der Bedeutung der kriegerischen Auseinander
setzung mit Frankreich bleibt die Schassung des deutschen Kaisertums.
4 seinen Verlaus fällt ein völkerrechtliches Ereignis von großer Trag
weite, die einseitige Auskündigung der Neutralisierung des Schwarzen
Meeres durch Rußland im Oktober 1870, in deren Verfolg sich i
Mächte am 13. März 1871 noch während des deutsch-französischen
Krieges auf einer in London abgehaltenen Konferenz im sogenannten
Pontus-Vertrag auf die Aufhebung des die Neutralisierung des
Schwarzen Meeres aussprechenden Artikels des Friedens von 1856
geeinigt haben. Dabei haben sie jedoch den wichtigen Volkerrechtssatz
mit aller Deutlichkeit ausgesprochen, daß kern Staat sich einseitig von
den Bestimmungen eines Vertrages loslösen oder diesen einseitig
ändern dürfe. — Das damals nur wie fernes Wetterleuchten am
Horizont aufgetauchte Balkanproblem ist in der Folgezeit bis zum
Weltkrieg kaum mehr zur Ruhe gekommen. Rußland wendete in
dieser Zeit unter der Reichskanzlerschaft des Fürsten Gortschakow sein
Augenmerk in verstärktem Maße aus die Türkei. Aufstande m Serbien
und Montenegro dienten ihm als Vorwand, um einen neuen Krieg
mit der Türkei anzufangen. Es gelang ihm, von Rumäniens Armee
unter dem Fürsten Karl unterstützt, emen entscheidenden Sieg über
die Türkei davonzutragen, der in dem Vorfneden von St. Stephano
vom 3. März 1878 schärfsten Ausdruck gefunden hat. Abgesehen von
hohen Kriegsentschädigungen erklärte sich hier die Türkei mit der
Schaffung eines als russischen Vorposten gedachten Groß-Bulganem
einverstanden, dessen Grenzen das Schwarze Meer, die Ägers und die
Adria bespülen sollte. Weiter wurde in Asien Ardahan, Kars und Ba-
tum an Rußland abgetreten. Die harten Bestimmungen dieses Ver
trages ließen die Gefahr eines Eingreifens von Österreich und Eng
land, deren Interessen im Orient aufs schwerste bedroht erschienen,
als nahe bevorstehend erscheinen. Namentlich fühlte sich Österreich
verletzt, dem Rußland in der sogenannten Reichsstadter Konvention
von 1876 versprochen hatte, eine eventuelle Neuregelung der Orient
verhältnisse nur in Gemeinschaft mit den PaZer Signatarmachteii
vorzunehmen. Aus Bismarcks Vorschlag, der Rußland für die 1870