1878—1899.
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bemahlte wohlwollenbe Nenttalität bankbat, abet gleichwohl ent
schlossen mar, auf bet Konferenz bie Rolle eines ehrlichen Maklers
zu spielen, ist bann am 18. Juni 1878 in Berlin ein Kongreß bet
Pariser Signatatmächte zusammengetreten, beten Ergebnisse in bet
Kongreßakte vom 13. Juli 1878 niebergetegt finb. Bereits vorher
am 4. Juni hatte Englanb mit bet Türkei ein Bündnis abgeschlossen
und sich Cbpern abtreten lassen, bas es für den Fall bet Rückgabe von
Ardahan, Kars unb Saturn seitens Rußlands zurückzugeben versprach.
In der Berliner Kongreßakte ist Bulgarien wesentlich verkleinert
worben unb als halbsouveräner tributpflichtiger Staat unter bie
Oberhoheit der Türkei gestellt worden. Unabhängig erklärt wurden
Serbien und Rumänien. Aus Ostrumelieu wurde eine autonome
Provinz geschaffen, wobei bestimmt wurde, baß der jeweilige Fürst
von Bulgarien Generalgouverneur von Ostrumelien sein sollte. Im
Jahre 1885 ist bann durch Volksaufstand, dessen Ergebnis schließlich
die Zustimmung der Mächte gefunden hat, der Anschluß der Provinz
an Bulgarien erfolgt. Österreich-Ungarn, dem bereits in der Reichs
städter Konvention Rußland eine Anwartschaft auf Bosnien und die
Herzegowina zugesichert hatte, erhielt das Mandat zur Beseüung und
Verwaltung dieser Gebiete, ferner das Recht zur militärischen Be
setzung des Sandschaks von Novibazar. Montenegro, dessen Unab
hängigkeit damals offiziell bekräftigt wurde, erhielt wesentliche Ein
schränkungen seiner Souveränität auferlegt, indem ihm das Halten
von Kriegsschiffen verboten, die Schleifung der Festungen an der
Sojana, die Einführung der österreichischen Seegesetzgebung und die
Ausübung der Seepolizei in seinen Küstengewässern durch Österreich-
Ungarn auferlegt wurde.
Die infolge des Berliner Kongresses eingetretene Verschärfung der
Stimmung in Rußland nicht nur gegen Österreich-Ungarn, sondern
auch gegen Deutschland, von dem man eine Parteinahme zu Gunsten
Rußlands erwarten zu sollen geglaubt hatte, führte zu der Verdich
tung der deutsch-österreichischen Beziehungen und zu dem Zweibund,
der in dem Bündnisvertrag vom 7. April 1879 enthalten ist. Er fand
seine Erweiterung, als Italien 1882 seine Mittelmeerstellung durch die
Übernahme des französischen Protektorats über Tunis bedroht glaubte:
im Jahre 1884 schloß sich die jüngste Großmacht dem Zweibund an,
ber sich durch den bis zum Weltkrieg geheimgehaltenen Beitritt Ru
mäniens durch Verträge mit dem Reich und Österreich-Ungarn zu