und Vergehen, um ein Urtheil über den Stand der Crimi-
nalität derselben in Österreich mit ziemlicher Verlässlichkeit
abgeben zu können. Als „jugendliche" Thäter werden in
der österreichischen Criminalstatistik die Personen zwischen
dem 11. und 20. Lebensjahr bezeichnet und innerhalb der
selben zwei Gruppen unterschieden.
Jugendliche Verbrecher vom 11. bis zum, 14. Lebens
jahre, denen die verübten Verbrechen nur als Übertretungen
zugerechnet tverden und jugendliche Verbrecher zwischen dem
14. und 20. Lebensjahre, die sich gewisser Vergünstigungen
bezüglich der Strafzumessung und des Strafvollzuges zu
erfreuen haben.*)
Bezüglich der Theilnahme dieser beiden Gruppen an
den Verbrechen ergibt sich für das Decennium 1881—1890
nachstehende Tabelle.
Jahre
1881
1882
1883
1884
1885
1886
1887
1888
1889
1890
Gesammtzahl
der wegen
Verbrechen
verurtheilten
Personen
33469
32092
30359
30592
30865
29706
28745
28112
28516
29090
Zahl der jugendlichen Verbrecher
vom 11.bis
14. Sebent
jähre
460
525
525
579
566
546
625
593
614
578
über 14
Jahre bis
20 Jahre
Zusammen
5405
5258
5256
5538
5249
5287
5358
5241
5615
6001
5865
5783
5781
6117
5815
5833
5983
5834
6229
6579
Auf 100
Vernrtheilte
entfieien
jugendliche
Verbrecher
17.5
18,0
19,0
19,9
18,8
19.6
20,8
20,8
21,8
22.6
Die hier verzeichneten Ergebnisse der Strafrechtspflege
halten wir für sehr bedeutungsvoll.
Die Zahl der von allen Jugendlichen verübten und
zur strafrechtlichen Verurtheilung gebrachten Verbrechen ist
*) Das Alter unter 20 Jahren gilt als strafmildernder Umstand,
§ 46 a. Gemäß § 52 St. 9 darf gegen jenen, der zur Zeit des be
gangenen Verbrechens das Alter von 20 Jahren noch nicht zurückgelegt
hat, anstatt der Todes- oder lebenslänglichen Kerkerstrase auf schweren
Kerker zwischen 10 und 20 Jahren erkannt werden.