Full text: Grundzüge des positiven Völkerrechts

1899—1914. 
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Monarchie durch einseitige völkerrechtswidrige Erklärung vom 5. Ok 
tober 1908 diese tatsächlich ja schon unter ihrer Herrschet befmdüchen 
Gebiete sich angeeignet, ohne, gleich Rußland >n 'ieichstadt, aii ih ^ 
Versprechen gegenüber ihrem Partner zu denken. Gleichzeitig hatte 
Bulgarien seine Unabhängigkeit proklamiert. Ohne Konferenz stn 
dann durch Verhandlungen zwischen den Machten, trotz der starten 
Kriegsstimmung in Serbien gegen Österreich-Ungarn, sowie durch 
Verträge mit der Türkei die beiden völkerrechtswidrigen Me von 1908 
nachträglich legalisiert worden, wobei Montenegro die Aufhebung des 
seine Souveränität einschränkenden Artikels 29 des Berliner Vertrages 
und die Türkei die Rückgabe des Sandschaks und Novibazar erlangte. 
Aber die Spannung ist nicht mehr aus der Welt herausgekommen. 
Daran hat auch die serbische Loyalitätserklärung an Österreich-Ungarn 
vom März 1909 wie die deutsch-französische Verständigung über 
Marokko, die in dieselbe Zeit fällt und das deutsch-russische (Pots 
damer) Abkommen von 1910 nichts mehr zu andern vermocht Der 
deutsch-russische Gegensatz blieb latent, wobei sich der Panslavismus 
des von Ungarn wirtschaftlich gekränkten und über die Angliederung 
Bosniens an Österreich-Ungarn erbitterten Serbiens an Stel^ Bul 
gariens bediente, das sich schon in den 80 er Jahren unter dem Fürsten 
Alexander aus dem Hause Battenberg und, nach dessen Sturz durch 
russische Ränke, unter dem Fürsten, seit 1908 König Ferdinand rusp- 
schen Einflüssen unzugänglich gezeigt hatte, England bückte man 
mit wachsender Besorgnis auf die weltwirtschaftliche Stellung Deutsch 
lands und seine als Bedrohung enipsundeiien Flottenrustungen über 
die in den Unterredungen des englischen Kriegsministers Lord Haldane 
mit dem Reichskanzler Bethmann-Hollweg und dem Großadmiral 
v. Tirpitz 1912 keine Verständigung erzielt werden konnte. Und wenn 
auch mit Frankreich am 4. November 1911 nach schwerster Gefährdung 
des Weltfriedens in der Marokko-Frage eine Einigung erreicht worden 
ist und Deutschland als Preis für die Zustimmung zum Protektorat 
Frankreichs über Marokko, das durch Vertrag vom 30. Marz 1912 be 
gründet worden, in Kamerun territoriale Zugeständnisse erhielt, und 
damit dieser Streitfall endgültig beseitigt war, zeigte sich doch inimer 
mehr, daß auch hier aktiver Kriegswille unter der Oberfläche vorhan 
den blieb. Trotz formeller Erneuerung des Dreibundes hatte dm still 
schweigende Zustimmung Frankreichs zu Italiens Tripollsexpeditwn, 
die den Krieg mit der Türkei entfesselte und tm Frieden von Ouchy
	        
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