1899—1914.
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Monarchie durch einseitige völkerrechtswidrige Erklärung vom 5. Ok
tober 1908 diese tatsächlich ja schon unter ihrer Herrschet befmdüchen
Gebiete sich angeeignet, ohne, gleich Rußland >n 'ieichstadt, aii ih ^
Versprechen gegenüber ihrem Partner zu denken. Gleichzeitig hatte
Bulgarien seine Unabhängigkeit proklamiert. Ohne Konferenz stn
dann durch Verhandlungen zwischen den Machten, trotz der starten
Kriegsstimmung in Serbien gegen Österreich-Ungarn, sowie durch
Verträge mit der Türkei die beiden völkerrechtswidrigen Me von 1908
nachträglich legalisiert worden, wobei Montenegro die Aufhebung des
seine Souveränität einschränkenden Artikels 29 des Berliner Vertrages
und die Türkei die Rückgabe des Sandschaks und Novibazar erlangte.
Aber die Spannung ist nicht mehr aus der Welt herausgekommen.
Daran hat auch die serbische Loyalitätserklärung an Österreich-Ungarn
vom März 1909 wie die deutsch-französische Verständigung über
Marokko, die in dieselbe Zeit fällt und das deutsch-russische (Pots
damer) Abkommen von 1910 nichts mehr zu andern vermocht Der
deutsch-russische Gegensatz blieb latent, wobei sich der Panslavismus
des von Ungarn wirtschaftlich gekränkten und über die Angliederung
Bosniens an Österreich-Ungarn erbitterten Serbiens an Stel^ Bul
gariens bediente, das sich schon in den 80 er Jahren unter dem Fürsten
Alexander aus dem Hause Battenberg und, nach dessen Sturz durch
russische Ränke, unter dem Fürsten, seit 1908 König Ferdinand rusp-
schen Einflüssen unzugänglich gezeigt hatte, England bückte man
mit wachsender Besorgnis auf die weltwirtschaftliche Stellung Deutsch
lands und seine als Bedrohung enipsundeiien Flottenrustungen über
die in den Unterredungen des englischen Kriegsministers Lord Haldane
mit dem Reichskanzler Bethmann-Hollweg und dem Großadmiral
v. Tirpitz 1912 keine Verständigung erzielt werden konnte. Und wenn
auch mit Frankreich am 4. November 1911 nach schwerster Gefährdung
des Weltfriedens in der Marokko-Frage eine Einigung erreicht worden
ist und Deutschland als Preis für die Zustimmung zum Protektorat
Frankreichs über Marokko, das durch Vertrag vom 30. Marz 1912 be
gründet worden, in Kamerun territoriale Zugeständnisse erhielt, und
damit dieser Streitfall endgültig beseitigt war, zeigte sich doch inimer
mehr, daß auch hier aktiver Kriegswille unter der Oberfläche vorhan
den blieb. Trotz formeller Erneuerung des Dreibundes hatte dm still
schweigende Zustimmung Frankreichs zu Italiens Tripollsexpeditwn,
die den Krieg mit der Türkei entfesselte und tm Frieden von Ouchy