Full text: Entstehung und Bedeutung der Preußischen Städteordnung

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solche „Quellen“ vielfach eine weit lebendigere Anschauung geben, als auch 
ihre beste Verarbeitung. 
Wissenschaftlicher Apparat, der doch nur als unnütze Belastung hätte 
wirken können, ist nach Möglichkeit vermieden worden. Vielmehr sollte 
versucht werden, ein glatt lesbares Büchlein zu schaffen. Der Kundige 
bedarf solcher näheren Hinweise nicht, und dem Unkundigen ist durch Bei⸗ 
zabe des Literaturverzeichnisses am Schluß des Büͤchleins die Möglichkeit 
geboten, sich leicht näher zu orientieren. Daher ist zuweilen auch nicht 
angegeben, auf welche wissenschaftlichen Autoritäten sich die einzelnen Aus⸗ 
führungen stützen. Ganz ausdrüucklich soll auch hervorgehoben sein. daß 
sich die Darstellung auch in der Form mehrfach an die benutzten Werke 
anlehnt, ohne daß dies immer kenntlich gemacht worden wäre. Jedoch 
mußte stets alles aus den Gesichtspunkten heraus verarbeitet werden, die 
der beabsichtigte Zweck erforderte, wie überhaupt das Büchlein in der 
Anlage, im Aufbau, in der Durchdringung und Bearbeitung des Stoffes 
durchaus selbständig ist. 
Neue Ergebnisse wolle man nicht erwarten; diese zu geben, ist in 
einer „Festschrift“ nicht nötig, wäre auch auf einem Gebiete, das teilweise 
so tiesgehend durchackert ist, wie das unsrige, vielfach nicht möglich. 
Politik zu treiben, wozu bei der Natur des Stoffes mannigfach 
Anlaß gegeben war, ist mit Fleiß vermieden worden. An Festestagen 
hat sie zu schweigen. 
Wie schon erwähnt, ist am Schluß des Büchleins ein Literatur— 
derzeichnis über die hauptsächlichsten in Betracht kommenden Werke 
deigefügt worden, ohne daß Vollständigkeit erstrebt worden wãäre. Jedoch 
ist diese Angabe vielleicht auch allen denen zur schnelleren Orientierung 
erwünscht, die in kommenden Tagen an festlicher Stelle über die Städte— 
ordnung und ihre Bedeutung zu reden haben. 
Im Anhange endlich sind die drei wichtigsten Städteord— 
aungen in der heute gültigen Fassung abgedruckt worden, in der 
Annahme, daß es manchem willkommen sein möchte, sich dieses Grundgesetz 
des Bürgertums bequem zugänglich zu machen. — 
Schließlich bleibt noch Herrn Rektor Dr. W. Wohlrabe in Halle a. S., 
»on dem die erste Anregung zu dem vorliegenden Büchlein ausgegangen 
st, auch an dieser Stelle geziemender Dank auszusprechen.
	        
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