33
Lohn
Stadt
Land
Tota
Ueb ertrag
20
7
27
Taglohn, und zwar:
Bis 2 Fr. . . .
2
—
2
2-3 „ . . .
1
2
3
3-4 „ . . -
3
5
8
4 und mehr Fr.
1
1
2
Kost und Logis sowie Monatslohn von:
30—39 Fr. . .
4
1
5
40—49 „ . .
—
1
1
50 und mehr .
.
—
1
1
Monatslohn von:
Bis 50 Fr.
2
2
4
50— 59 „ . .
5
2
7
60— 79 „ . .
.
9
—
9
80- 99 „ . .
22
4
26
100—119 „ . .
28
8
36
120—139 „ . .
.
12
5
17
140—159 „ . .
7
2
9
160—180 „ . .
.
5
1
6
Total
121
42
163
Erstaunlich ist, dass bei den Ladentöchtern in relativ so
starkem Masse ein Taglohn sich vorfinden soll, und es lässt sich
wohl fragen, ob nicht vielleicht bei einigen Antworten eine
Ausrechnung pro Tag künstlich gemacht worden ist. Wir finden
sehr wenige Ladentöchter in Kost und Logis beim Inhaber.
In den verschiedenen Lohnarten herrschen zwischen Stadt und
Land sehr wenige Unterschiede. Im übrigen treten wir auf die
positiven Vergleiche der Lohnhöhe erst später ein.
Dagegen bringen wir an dieser Stelle die Bemerkungen
dieser Berufsklasse bezüglich Lohnhöhe, die von den Töchtern
selbst in den Fragebogen verzeichnet wurden, zum Abdruck.
Einige schreiben kurz und bündig: „Zu wenig Salär“. Eine
Ladentochter aus der Stadt bemerkt: „Mit diesem Lohn (100 Fr.
monatlich) muss ich für Mutter und drei Kinder sorgen“.
Eine Ladentochter vom Lande findet, dass sie sich mit
ihrem Lohne von 35—50 Franken nebst Kost und Logis beim