Full text: Schutz dem Arbeiter!

245 
Handlungen der Konferenz sich betheiligt hat. Möge Gottes Segen dazu helfen, daß die 
Saat, die wir mit unfern schwachen Kräften in unfern Verhandlungen gesäet haben, 
hundert- und tausendfältige Frucht trage. 
Den Cvnferenz-Berathungen war ein von deutscher Seite ausgear 
beitetes Programm zu Grunde gelegt worden. Die 
Beschlüsse der Conferenz 
stellen sich dementsprechend als Antworten auf die Fragen jenes Pro 
gramms dar. Dieselben lauten: 
I. Regelung der Arbeit in Bergwerken. 
1. Ist die Beschäftigung unter Tage zu verbieten: 
a) für Kinder unter einem bestimmten Lebensalter? 
b) für weibliche Personen? 
Es ist wünschenswerth, 
a) daß die untere Grenze des Alters, in welchem die Kinder zu den unter 
irdischen Bergwerksarbeiten zugelassen werden dürfen, nach Maßgabe der 
durch die Erfahrung festgestellten Möglichkeit allmülig auf das Ende des 
14. Lebensjahres verschoben wird; jedoch würde für die südlichen Länder 
dieser Grenze auf 12 Jahre festzusetzen sein; 
b) daß die Arbeit unter der Erde den Personen weiblichen Geschlechts 
verboten werde. 
2. Ist für Bergwerke, in denen die Arbeit mit besonderen Gefahren für 
die Gesundheit verbunden ist, eine Beschränkung der Schichtdauer vorzusehen? 
Es ist wünschenswerth, 
daß in den Fällen, wo die Bergwerkstechnik nicht ausreichen würde, um alle 
Gefahren für die Gesundheit, welche sich aus den natürlichen oder zufälligen 
Bedingungen der Ausbeutung gewisser Bergwerke oder gewisser Schächte ergeben, 
zu beseitigen, die Arbeitsdauer eingeschränkt werde; die Sorge für die Durch 
führung dieses Berathungsergebnisfes auf gesetzgeberischem oder Verwaltungs 
wege oder durch Uebereinkunft zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern 
oder anderswie bleibt jedem Lande nach den Grundsätzen und der Praxis 
jedes Volkes überlassen. 
3. Ist es im allgemeinen Interesse möglich, um die Regelmäßigkeit der 
Kohlenbeförderung zu sichern, die Arbeit in den Kohlengruben einer internationalen 
Regelung zu unterstellen? 
Es ist wünschenswerth, 
a) daß die Sicherheit des Arbeiters unb die Unschädlichkeit der Arbeiten für 
die Gesundheit durch alle Mittel gewährleistet werde, über tvelche die 
Wissenschaft verfügt, und daß dieselben unter Staatsaufsicht gestellt werden; 
b) daß die mit der Leitung des Unternehmens betrauten Ingenieure aus 
schließlich Leute seien, deren Erfahrung und technische Befähigung 
gebührend erprobt sind;
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.