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Handlungen der Konferenz sich betheiligt hat. Möge Gottes Segen dazu helfen, daß die
Saat, die wir mit unfern schwachen Kräften in unfern Verhandlungen gesäet haben,
hundert- und tausendfältige Frucht trage.
Den Cvnferenz-Berathungen war ein von deutscher Seite ausgear
beitetes Programm zu Grunde gelegt worden. Die
Beschlüsse der Conferenz
stellen sich dementsprechend als Antworten auf die Fragen jenes Pro
gramms dar. Dieselben lauten:
I. Regelung der Arbeit in Bergwerken.
1. Ist die Beschäftigung unter Tage zu verbieten:
a) für Kinder unter einem bestimmten Lebensalter?
b) für weibliche Personen?
Es ist wünschenswerth,
a) daß die untere Grenze des Alters, in welchem die Kinder zu den unter
irdischen Bergwerksarbeiten zugelassen werden dürfen, nach Maßgabe der
durch die Erfahrung festgestellten Möglichkeit allmülig auf das Ende des
14. Lebensjahres verschoben wird; jedoch würde für die südlichen Länder
dieser Grenze auf 12 Jahre festzusetzen sein;
b) daß die Arbeit unter der Erde den Personen weiblichen Geschlechts
verboten werde.
2. Ist für Bergwerke, in denen die Arbeit mit besonderen Gefahren für
die Gesundheit verbunden ist, eine Beschränkung der Schichtdauer vorzusehen?
Es ist wünschenswerth,
daß in den Fällen, wo die Bergwerkstechnik nicht ausreichen würde, um alle
Gefahren für die Gesundheit, welche sich aus den natürlichen oder zufälligen
Bedingungen der Ausbeutung gewisser Bergwerke oder gewisser Schächte ergeben,
zu beseitigen, die Arbeitsdauer eingeschränkt werde; die Sorge für die Durch
führung dieses Berathungsergebnisfes auf gesetzgeberischem oder Verwaltungs
wege oder durch Uebereinkunft zwischen den Arbeitgebern und Arbeitnehmern
oder anderswie bleibt jedem Lande nach den Grundsätzen und der Praxis
jedes Volkes überlassen.
3. Ist es im allgemeinen Interesse möglich, um die Regelmäßigkeit der
Kohlenbeförderung zu sichern, die Arbeit in den Kohlengruben einer internationalen
Regelung zu unterstellen?
Es ist wünschenswerth,
a) daß die Sicherheit des Arbeiters unb die Unschädlichkeit der Arbeiten für
die Gesundheit durch alle Mittel gewährleistet werde, über tvelche die
Wissenschaft verfügt, und daß dieselben unter Staatsaufsicht gestellt werden;
b) daß die mit der Leitung des Unternehmens betrauten Ingenieure aus
schließlich Leute seien, deren Erfahrung und technische Befähigung
gebührend erprobt sind;