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Schlußbemerkungen.
Wir schließen hiermit vorläufig unsere Materialsammlung. Sie ist nicht
vollständig. Während der Drucklegung ist weiteres Material eingelaufen, das
geeignet wäre, unsere Ansichten, die wir in der Einleitung ausgedrückt haben,
stärker noch zu unterstreichen.
In den Tagen vom 16. bis 20. Februar 1920 tagte in Berlin die
Generalversammlung des Deutschen Landarbeiter-Verbandes. Sie hat durch
' Annahme einer Entschließung den Standpunkt des Deutschen Landarbeiter-
Verbandes zu der Frage, die Anlaß zu diesem Heft gab, zum Ausdruck ge
bracht. Die Entschließung lautete:
„Die Vertreter von etwa 650 000 organisierten Land- und Forstarbeitern,
oie heute zur Generalversammlung des Deutschen Landarbeiter-Verbandes
zusammengetreten sind, protestieren einmütig gegen die in den vergangenen
Wochen, vor allem in Pommern, gegenüber Tausenden von Berufsgenossen
und Verbandsmitgliedern ausgesprochenen Arbeitskündigungen, die von
ihnen als ungesetzliche Maßregelungen betrachtet werden.
Die Landarbeiterschast ist sich stets der Bedeutung der Landarbeiterfrage
für die Ernährungswirtschaft des deutschen Volkes bewußt gewesen. Sie
weiß, daß die Wiederaufrichtung unseres zusammengebrochenen Wirtschafts
lebens die strengste Selbstdisziplin aller deutschen Arbeiter erfordert, und hat
dies im verflossenen Jahr dadurch bewiesen, daß sie ihre eigenen Interessen
stets hinter diejenigen der Gesamtheit des deutschen Volkes stellt. Sie gab in
allen Verhandlungen mit den Unternehmern zu erkennen, daß sie bereit ist,
für die gerechten Bedürfnisse der Landwirtschaft einzutreten und innerhalb
der industriellen Arbeiterschaft wie der Gesamtbevölkerung Verständnis für
die gegenwärtige schwere Lage der landwirtschaftlichen Betriebe zu wecken.
Sie hat diese Haltung bis heute gewahrt, obwohl von Unternehmerseite
alles getan wurde, um auf dem Lande das vorrevolutionäre Abhängigkeits
verhältnis wiederherzustellen.
Die Vertreter der organisierten Land- und Forstarbeiter sind heute ge
nötigt, eine letzte eindringliche Warnung an das land- und forstwirtschaftliche
Unternehmertum zu richten, das in seinem alten Herrenstolz fortfährt, die
einfachsten Meilschenrechte der Arbeiterschaft auf dem Lande zu mißachten.
Sie erklären, niemals die Hand dazu bieten zu wollen, die Ernährung des
deutschen Volkes zu gefährden, und unter voller Wahrung des ihnen wie
der übrigen Arbeiterschaft verfassungsmäßig zugestandenen Rechtes der Mit
bestimmung im Arbeits- und Produktionsprozeß am Wiederaufbau unserer
Volkswirtschaft mitzuarbeiten. Sie müssen aber jede Verantwortung dafür
ablehnen, wenn durch die von einem Teil der heutigen Besitzer des landwirt
schaftlichen Bodens betriebene Katastrophenpolitik das deutsche Volk in seiner
Ernährung noch mehr als bisher gefährdet werden sollte.