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Die Menschen im Betrieb.
Bilanz. Insbesondere die letztere Vorschrift soll bewirken, daß sich Vorstand und
Aufsichtsrat in der (gegenseitigen) Bemessung ihrer Bezüge den besonderen Ver
hältnissen ihrer Unternehmung (Leistungen, Gewinn, Mitarbeiter) anpassen und
auch in der Öffentlichkeit den auf sie entfallenden Anteil am Gewinn rechtfertigen
können.
Eine besondere Entwicklung haben die Entgelte für die Vorstandsmitglieder
der Aktiengesellschaften in der Nachkriegszeit angenommen. Bei der Neufest
setzung der Bezüge nach der Inflation ist es weitverbreitete Übung gewesen, die
festen Bezüge in die Hohe zu schrauben, vielfach auch mit Rücksicht darauf,
daß die Gewinnmoglichkeiten nur schwer übersehbar waren. So sind in großem
Umfang ehemalige Tantiemen in feste Bezüge umgewandelt worden (übrigens
nicht nur bei privaten Unternehmungen, sondern ebenso auch bei öffentlich-recht
lichen Unternehmungen), was sich in grotesker Weise bemerkbar machen sollte.
Während hierdurch die Bezüge in der (Schein-) Hochkonjunktur bis 1929 ganz be
trächtlich (durch hohes Gehalt und hohe Tantieme) anwuchsen, blieb das Gehalt
auch in der darauffolgenden Krise hoch, zu einer Zeit, wo die Aktiengesellschaften
schon mit Verlust abschlossen und Millionen von Angestellten und Arbeitern
schon arbeitslos waren. Es bedurfte dringender Hinweise und schließlich des
unmittelbaren Druckes von seiten der Regierung, um die Vorstände der Aktien
gesellschaften zu veranlassen, ihre Gehälter herabzusetzen. Insbesondere geschah
dies im Zuge der Notverordnung vom I. Dezember 1931, die die Kürzung der
Gehälter der Beamten vorsah. Auch die oben erwähnten Bestimmungen der am
19. September 1931 erlassenen Aktienrechtsnovelle sollten diesem Zwecke dienen.
Zusammenstellungen über die Höbe der Voretandsgehälter je Person oder nach Art der
Gesellschaft (Größe, Geschäftszweig), nach dem Verhältnis zum Kapital, zum Gewinn, zu den
Löhnen und Gehältern insgesamt, dem Umsatz, den Abschreibungen u. ä. liegen bisher nicht
vor. Eine Durchsicht der Geschäftsberichte der letzten Jahre läßt jedoch erkennen, daß nicht
nur die Höhe der Bezüge dieser Art sehr schwankt, sondern auch ihr Verhältnis zu allen vor
genannten Bezugsgrößen. So sind jährlich Bezüge von 6000—8000 BM je Kopf des Vorstan
des bis zu weit über 100 000 BM festzustellen. Im allgemeinen steigt die Ziffer mit der Größe
der Gesellschaft, d. h. mit dem Aktienkapital, der Arbeiterzahl, dem Umsatz; doch sind inner
halb der einzelnen Wirtschaftszweige die Unterschiede sehr groß. Auch die Tatsache, ob
öffentliches oder privates Kapital die Gesellschaft beherrscht, spielt offenbar eine Bolle.
Bei Gesellschaften kleineren Umfangs ist das Verhältnis der Bezüge von Vorstand und
Aufsichtsrat zu der Gesamtsumme der Löhne und Gehälter im allgemeinen erheblich höher
als bei großen Unternehmungen; trotz der geringen Höhe der Ziffer an sich machen sie oft
20—25% der Löhne und Gehälter aus, während große Unternehmungen nur etwa 0,6—2%
der Löhne und Gehälter als Vorstands- und Aufsichtsratsbezüge ausweisen.
Ein Vergleich mit dem Gewinn ist ebenfalls wenig ergiebig; der Gewinn ist großenteils das
Ergebnis bilanzpolitischer Erwägungen; um zu besseren Ergebnissen zu kommen, müßten
zum mindesten die Abschreibungen und deren Verhältnis zum Anlagenbuchwert mit berück
sichtigt werden. Je nach dem Jahresergebnis schwankt der Gewinn sehr stark, so daß sich
für die Vorstandsgehälter Ziffern von 2-—100% des Gewinns ergeben können, ohne daß damit
ohne genauere Untersuchung des Einzelfalls etwas ausgesagt wäre.
Als wichtigste und aufschlußreichste Bezugszahl wäre der Umsatz zu nennen, obwohl auch
hier die gleichen Vorbehalte zu machen sind wie bei den Löhnen und Gehältern, allerdings
in abgeschwäohtem Maße. Leider werden die Umsätze in den Geschäftsberichten der deutschen
Gesellschaften nur sehr spärlich angegeben. Bei den Industriegesellsohaften halten sich die
Aufwendungen für Vorstand und Aufsichtsrat fast durchweg unter 1% des Umsatzes, stellen
oft sogar nur 0,1—0,2% des Umsatzes dar; doch können sie bei kleineren Gesellschaften leicht
mehrere Prozent des Umsatzes erreichen. Die Art des Unternehmens, der Kreis der Aktionäre
(ob Familien- oder freier Kapitalbesitz) u. a. spielen dabei eine Bolle.
Zudem ist bei den in der Bilanz angegebenen Ziffern zu beachten, daß sie die Gesamtbezüge
des Vorstandes und des Aufsichtsrats darstellen. Bezüglich des Vorstandes können die Be
züge der einzelnen Mitglieder, insbesondere in den Großunternehmungen, recht erhebliche
Unterschiede aufweisen, so daß der auf den Kopf berechnete Durchschnitt leicht ein falsches
Bild von den Höchstsätzen geben kann. Immerhin ist zu erkennen, daß die Bezüge wohl auf
der ganzen Linie (im Zusammenhang mit der Krise) eine wesentliche Herabsetzung erfahren
haben.