162 Site, Geburtenrüdgang und Sozialreform
bedeuten könnte. Wenn man dem Familienvater eine Belohnung zuwen-
den will, dann foll man ihn dann, wenn die Kinder mitverdienen, die
Mbzahlung und den Erwerb ermöglidhen. Aber damit geht wieder der Zwed,
möglichit vielen Familien gerade in den Jahren, wo die Kinder noch heran-
machfen und ihre Zahl ih mehrt, zu helfen, verloren. Von diejer Erwägung
au8 erfheint ung ein Gedanke von Gruber erniter Würdigung wert.
Sr [pricht fehr plaftijch von „Brutftätten“ für die Menfchen und be.
ürmortet die Errihtung folder auf dem Lande für Familien mit vier oder
mehr Kindern (f. unten XVII. Wir meinen aber, auch jede Stadtgemeinde
müßte Joldhe „Brutnefjter” jederzeit inent{predenderZahlgegen
mäßige Miete zur Berfügung halten. Das erfordert frei«
li, daß, [obald die ganze Brut flügge geworden und ausgeflogen it, das
Nelt geräumt wird, um andern Plaß zu machen. Für foldhe „Brutnefter“
mürde auch die Unterjtüßgungvon Staatund ReichH durchaus
gerechtfertigt fein, da damit in der Tat der Geburtenvermehrung und auch
der Hebung der Rafje vorzüglich gedient würde, Jeder Schein der „Wohl-
tätigfeit“ müßte vermieden werden — umgekehrt, e& wäre eine Anerflennung
und Chrung der Familie. Dann würde in der Tat in manden Familien
der vierte und fünfte Sprößling mit Freuden erwartet werden, weil er
die Anwartidhoft auf eine foldhe Wohnheimftätte bringt.
Daß NeicH, Staat und Gemeinden vor allem als Arbeitgeber für ihre Kinder.
reihen Beamten und Arbeiter forgen müfjfen, haben wir [Hon früher ausgeführt.
Über aud) die privaten großen Verwaltungen: Bergwertkägefellfhaften, Aktienunters
nehmungen und fonftige Arbeitgeber’ Fönnen und follen in der WoHnungsfürforge
diefer Familien hefonders gedenken. Krupp, Zhiffen, die Fr. Bayerfhen Farben-
jabrifen in Leverkufen, F. Brandt u, a. Haben auch nach diejer Nichtung Muftergül-
Hges geldhaffen. Der preußifdhe Minifkter des Innern hat in einem befondern Erlaß
1916) Stiftungen zur Förderung des Baues von Wohnungen für Knderreidhe
amilien warm empfohlen. Die Gemeinde foll fidh in den Dienft der Stiftungen ftellen,
biejelben, foweit notwendig, vereinigen, um die Wirkung zu fidhern. Dabei jollen die
Rriegsteilnehmer und »invaliden angemeffen bevorzugt werden.
Die Erleichterung der Wohnungsforge für Knderreidhe Familien kann
zuch in der Form von ZujdHüffen zur Miete geleiftet werden.
Diejes kann gefhehen im Wege der gefeglid) organifierten Selbjthilfe:
Sparzwang vder WohHnrentenverfidherung, wie wir
fie oben gewürdigt Haben. E83 kann aber audH an Zufchlüffe von Staat
und Gemeinden gedacht werden. Alle SGefichtspunkte, die für die
befondere Berückfichtigung der mit Kindern reichlid gefegneten Familien»
väter in der Beamtenbejoldung, der Befteuerung, für die Gewährung
von Erziehungsbeihilfen ujm. oben angeführt find, gelten Hier in gefteis
gertem Maße, da hier zugleich die befte Verwendung der Beihilfen gefichert
ijt. In leßterm Sinne wollen wir ja auch, [oweit wir befondere Erziehungs»
beihilfen vorichlagen (oben S. 13110), den Verlicherunagsanitalten und