Full text : Der Wald und seine Arbeiter

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13.  Arbeitsverteilung.  Die  Forstbeamten  müssen  Sorge  tragen,  daß
die  Stücklohnarbeiten  gerecht  verteilt  werden.  Bevorzugungen  von  Arbeitern
bei  der  Arbeitsverteilung  dürfen  nicht  stattfinden.
14.  Keilholz  ist  frei.  Es  wird  anstatt  V,  rm  wie  bisher,  jetzt  1 j 3  rm
geliefert.
15.  Gültigkeitsdauer.  Der  Vertrag  tritt  mit  dem  3.  Januar  1920
in  Kraft  und  hat  Gültigkeit  bis  zum  1.  Oktober  1920.  Der  Vertrag  läuft
nachdem  1.  Oktober  1920  stillschweigend  fort,  jedoch  ist  Hst  jährliche  Kündigung
(erstmalig  am  1.  November  1920)  zulässig.
Eine  Abschrift  des  Vertrages  wird  der  Gauleitung  des  Deutschen  Landarbeiter-Verbandes ­
  in  Neustrelitz  zugestellt.

L  o  h  n  t  a  r  i  f  für  H  a  ul  ö  h  n  e
in  den  Mecklenburg-Strelitzschen  Staatsforsten  vom  3.  Januar  1920.

M

Sortimente

■arbeite- ­



Hnrl-Wkich.
Hölzer
Mk.  Mk.

Sortimente

Arbeits ­
 ­


Hart-Weichhölzer

Wk.  ■  Mk.

1

Bau-  und  Nutzholz

6

Stangen,  Kl.  3.  .  .  .

P.  St.

0,2ö!  0,20

p.  km  (in  Stämmen

„  „  4  .  .

p.ivost.

4,50!  4,-und

  Abschnitten)  .  .

pro  km

4,00

3-Fi



4.—

3.50

2

Grubenholzstangen,

„  „  6.  .  .  .

„wo  „

3,50j  3,—

Grubenholz  l.-ö.Kl.

„  „

4-7



Scheitholz,  gespalten

prorm

5,-3,80



3

Taxe  Nr.  29,  Kl.  1—3

//  ,/

-7*

6,-8



Knorrholz,  ungespalt.

rr  rr

4,50

3,50

//  //  28,  „  4  5

„  ,,

—

ö,—

9

Knüppelholz

rr  rr

4,50

3,50

4

Bohlstämme

p.  St.

0,50  0,50

10

Reiserholz,  Kl.  1.  .  .

•r  "

4,—

3,20

5

Klafter,  Nutzholz  KI.1

pro  rm

6,—

5,—

rr  ,,  2  .  .  .

rr  rr

1,80

1,40

/,  ■  „  „  2

„  , r

6,—

5,-rr

  ,,  3  *  .  *

,,  ,f

1,40

1-ff

  ff  ff  3

„  „

5  —

4-11



Stockholz

rr  //

8,50

7,50

6

Stangen,  Kl.  1...  .

p.  St.

0,40

0,30

12

Grnnenholzreiser  .  .

—

5,—

//  „  2.

/,  rr

0,30  0,20

Für  sonst  noch  vorkommende  Holzsortimente  wird  der  Stücklohn  dementsprechend ­
  erhöht  eingesetzt.  Das  Holz  wird  wie  bisher  gerückt,  der  bisherige
Rückerlohn  ist  in  dem  erhöhten  Haulohn  einbegriffen.
Auch  aus  dem  Gau  Thüringen  wird  uns  mitgeteilt,  daß  am  15.  Januar
1920  erneut  Tarifverhandlungen  in  Meiningen  stattgefunden  haben.  Auch
hier  ist,  eine  wesentliche  Erhöhung  der  Löhne  zu  verzeichnen.  Wir  lassen  die
Abänderung  des  Tarifes  nachstehend  folgen:
Abänderung  zum  Meininger  Tarif:
Geschehen  Koburg,  den  15.  Januar  1920.
Bei  den  heutigen  Tarifverhandlungen  wird  folgendes  vereinbart:
Zu  §  3  des  Tarifvertrages  vom  2.  August  v.  I.  Zeitlöhne:

Der  Stundenlohn  beträgt:

Klasse  I
Mk.

Klaffe  II
Mk.

für  Arbeiter  über  20  Jahre

2,40

2,20

„  „  von  18—20  Jahren  ....

2,10

1,90

„  „  „  16—18  ,;  ....

1,80

1,60

„  „  unter  16  „  ....

1,50

1,40

„  Arbeiterinnen  über  18  Jahre  ....

.1,10

0,90

„  „  von  16—18  Jahren  .

0,90

0,70

,,  „  unter  16  „

0,70

0,50

Vorstehende  Stundenlöhne  gelten  nur  für  vollwertige  Arbeiter,  nicht  für
Notstandsarbeiter  und  Arbeiter  mit  geminderter  Leistungsfähigkeit.
            
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