Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

156 Nrbetterwohlfckhrtspolitik. 
lichen Seeschiffsmannschaft z. B. ist das Vereinigungsrecht 
versagt. 
Von dem Vereinigungsrechte haben die Arbeiter einen 
viel umfassenderen Gebrauch gemacht, als die Arbeitgeber. 
Erst in der neuesten Zeit haben sich die Arbeitgeber den 
dauernden oder vorübergehenden Arbeitervereinigungen ge 
schlossen gegenüberzustellen begonnen, ein Vorgang, der u. a. 
für die weitere Entwicklung der Arbeitstarifvertrnge — siehe 
Ziff. 26 — von großer Bedeutung ist. 
Der vorübergehende Zusammenschluß — Ausstände der 
Arbeiter, Aussperrungen durch die Arbeitgeber — hat in der 
neueren Zeit eine sehr ausgedehnte Anwendung gefunden, 
um durch Kampfmittel Einfluß auf die Arbeitsbedingungen 
zu gewinnen, ihre Verbesserung und ihre Anpassung an die 
eigenen Bedürfnisse zu steigern oder ihre Verschlechterung 
zu verhindere. 
So groß auch die Bedeutung der vorübergehenden Zu 
sammenschlüsse ist, so sind doch die dauernden Vereinigungen 
der Arbeitgeber („Arbeitgeberverbände") und der Arbeiter 
(„Berufsvereine", „Gewerkvereine", „Trade-Unions" usw.) 
noch wichtiger. Hier hat sich eine Entwicklung vollzogen, 
die auf die Dauer entscheidenden Einfluß auf die Gestaltung 
der Arbeitsbedingungen gewinnen muß. In dieser Richtung 
liegt ihre Hauptbedeutung. Aber ihr Wirken erschöpft sich 
darin nicht, da sie auch die gegenseitige Hilfe und Unter 
stützung bei den verschiedensten Veranlassungen bezwecken. 
Je weniger die Arbeiterversicherung — s. Ziff. 30 — ausge 
baut ist, desto wichtiger ist bei den Arbeiterberufsvereinen 
diese Seite ihrer Betätigung. Für die Frage der Arbeits 
losenversicherung — s. Ziff. 25 — haben die Arbeiterberufs 
vereine neuerdings besondere Bedeutung gewonnen. (Vgl. 
Band 209 dieser Sammlung, S. 37 ff.) 
Eine mißbräuchliche Handhabung des Vereinigungsrechts
	        
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