Full text : Volkswirtschaftspolitik

Vereiiiigungsrecht.

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zeigt  sich  weniger  bei  den  dauernden  Vereinigungen,  als  bei
den  vorübergehenden  Zusammenschlüssen  zu  Arbeitskämpfen,
z.  B.  Vertragsbruch,  zwangsweise  Verhinderung  Arbeitswilliger ­
  und  dergleichen.  Das  kann  nicht  geringe  Nachteile
für  die  Volkswirtschaft  Hervorrufen.  Dem  Mißbrauch  eines
Rechtes  entgegenzutreten,  hat  die  Gesetzgebung  stets  für  ihre
Aufgabe  gehalten.  Auch  die  geltenden  Bestimmungen  über
das  Vereinigungsrecht  haben  das  versucht.  Vielfach  werden
aber  die  jetzt  zulässigen  Gegenmittel  nicht  als  wirksani  genug
angesehen.  Andererseits  wird  von  den  Arbeitern  häufig  über
zu  enge  Begrenzung  des  Vereinignngsrechts  geklagt.  Die
Frage,  wie  hier  ein  gerechter  Ausgleich  zu  finden  sei,  ist  in
allen  vorgeschrittenen  Staaten  aufgetreten.  Ihre  Lösung  ist
ungemein  schwierig.  Von  vielen  wird  es  grundsätzlich  als
richtig  angesehen,  unzeitgemäße  Schranken  zu  beseitigen,  um
so  entschiedener  aber  auch  dem  Mißbrauche  des  Vereinigungsrechts ­
  und  einer  daraus  etwa  erwachsenden  Schädigung  des
Gesamtwohls  entgegenzutreten.  Aber  über  die  gesetzgeberische
Ausgestaltung  dieses  Grundsatzes  herrscht  die  größte  Meinungsverschiedenheit, ­
  und  es  ist  unmöglich,  hierüber  eine  allgemein
gültige  Entscheidung  zu  treffen.
Daß  es  besser  wäre,  wenn  es  der  Mwehr  solcher  Mißbräuche ­
  und  Gefahren  nicht  bedürfte,  wenn  also  durchweg
ein  verständiger,  maßvoller  und  mit  dem  öffentlichen  Wvhle
vereinbarer  Gebrauch  von  dem  Vereinigungsrechte  gemacht
würde,  versteht  sich  von  selbst.  Von  dieser  Erwägung  ausgehend, ­
  hat  man  den  Versuch  gemacht,  einer  friedlichen  Beilegung ­
  der  aus  dem  Arbeitsvertrag  entstehenden  Gegensätze
und  Streitigkeiten  Vorschub  zu  leisten  durch  Einigungsämter,
Schiedsgerichte  usw.  Nachdem  in  England  bereits  durch
nicht-öffentliche  Anregung  und  Wirksamkeit  manches  auf
diesem  Gebiete  geschehen  war,  hat  auch  die  Gesetzgebung
eingegriffen.  Nach  einem  englischen  Gesetze  von  1872  konnten
            
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