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Nicht mit Unrecht ist vielfach gegenüber Hinweisen
auf die im August 1910 stark gestiegene und seitdem un-
Grundstücke, die der Flächensteuer unterliegen (Spalte 21), abzüglich
20°/ 0 für Fermentationsverlust, also 6506 dz. Die im Erntejahre
1909 versteuerte Menge setzt sich sonach zusammen aus 191465 dz (zu
57 Mark versteuert), 24533 dz (zu 45 Mark versteuert), 6506 dz
(Flächensteuertabak) und beträgt daher im Ganzen 222504 dz. In
den vorhergehenden Jahren war der Betrag der Spalte 12 durch 45
zu dividieren und zu der so gewonnenen Menge des nach dem Gewichte
versteuerten Tabaks die auf die vorbezeichnete Weise zu berechnende
Menge des Flächensteuertabaks in fermentiertem Zustande hinzuzu
fügen.
Für das Erntejahr 1910 erfolgte, da das vierte Vierteljahrsheft
1910 der Reichsstatistik noch nicht vorliegt, die Berechnung in nach
stehender Weise. Nach dem Zentralblatte für das Dcutsd)e Reich betrug
im Erntejahre 1910 das Roheinnahmesoll M. 12565522 für Tabak
steuer. Dieser Betrag ändert sich unter Hinzufügung der Ausfuhrver
gütung (lediglich auf inländischen Tabak bezogen) und unter Abzug der
Surrogatensteuer, welche beide in der Rohsolleinahme verrechnet sind,
auf ca. M. 12665000. In Fachkreisen wird vielfach angenommen, daß
sich die Menge des niedrig versteuerten Grumpen-, Zigaretten- und
Hageltabaks auf ca. 20000 dz mit einer Steuereinnahme von
M. 900000 und die Menge des Flächensteuertabaks auf ca. 6000 dz
(fermentiert) mit einer Steuereinahme von ca. M. 150000 stellen dürfte.
Nach Abzug dieser Steuereinahme von M. 1050000 verbleibt noch ein
Steuersoll von M. 11615000, das — durch 57 dividiert — eine ver
steuerte Menge von ca. 204000 dz ergibt. Die Steuermenge beträgt dem
nach 204000 dz plus 26000 dz für Grumpen-, Hagel-, Zigaretten- und
Flächensteuertabak, also insgesamt 230000 dz. Eine etwaige Fehl
schätzung des Anteils zum Vorzugssatze versteuerten Tabaks hat ans
den Betrag der versteuerten Gesamtmenge keinerlei entscheidenden
Einfluß. Wäre der Anteil des Grumpen-, Hagel-, Zigaretten- und
Flächensteuertabaks z. B. nur halb so hock), als hier angenommen wird, so
würde dadurch die im Erntejahre 1910 versteuerte Gesamtmenge
nur eine Änderung von 230000 dz auf 228000 dz erfahren!