Object: Schutz dem Arbeiter!

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In Connecticut ist durch Gesetz von 1867 die Arbeitszeit der 
Kinder unter 15 Jahren auf 10 Stunden täglich oder 58 Stuw 
den wöchentlich festgesetzt. Der obligatorische Schulbesuch ist für Kinder 
zwischen 8—14 Jahren ans 60 Tage, wovon 6 Wochen consecutiv sein 
müssen, normirt. 
Für New-Hampshire besteht kein gesetzliches Minimalalter für 
die Beschäftigung von Kindern, ausgenommen für Kinder, die von 
einer „manufacturing corporation“ beschäftigt werden. Von diesen bür 
sen Kinder unter 10 Jahren nicht beschäftigt werden; im Uebrigen 
dürfen Kinder unter 12 Jahren nur beschäftigt werden, wenn sie im Jahre 
wenigstens 6 Monate, Kinder von 12—15 Jahren, wenn sie mindestens 
12 Wochen eine öffentliche oder private Schule besuchen. Die Arbeite 
zeit für Kinder unter 15 Jahren beträgt höchstens 10 Stun 
den täglich — falls nicht die Eltern oder Vormünder schriftlich in eine 
längere Beschäftigung eingewilligt haben. 
In Maine dürfen Personen unter 16 Jahren nicht länger 
als 10 Stunden täglich beschäftigt werden. In Baumwollen- 
und Wollen-Fabriken dürfen Kinder unter 10 Iah reu gal 
nicht, Kinder von 10—12 Jahren nur, wenn sie im vorhergehenden 
Jahre wenigstens vier Monate, Kinder von 12 — 15 Jahren, wenn ft 
mindestens drei Monate die Schule besucht habeu, beschäftigt werdeu. 
In Rhode-Jsland gilt, soweit nicht etwas Anderes vereinbart 
ist, für alle Werkstätten und Fabriken die Zeit von 10 Stunden 
uls gesetzliches Tagewerk. Kinder unter 12 Jahren dürfen in 
Fabriken nicht beschäftigt werden. Junge Leute zwischen 12—1& 
Jahren dürfen nur zwischen 5 Uhr Morgens und 60s Uhr Abends, 
und nicht über 11 Stunden, außerdem nur 9 Monate im Jahrk 
beschäftigt werden, und müssen die übrigen drei Monate die Schull 
besuchen. 
In Vermont ist das Minimal-Alter für die Beschäftigung in 
Fabriken 10 Jahre; die Maximal-Arbeitszeit für Kinder von 10—1^ 
Jahren 10 Stunden täglich. Der Beschäftigung muß ein dreimonat 
licher Schulbesuch im letzten Jahre vorhergehen. 
In Pennsylvanien dürfen Kinder unter 13 Jahren in Tex 
til- (Baumwoll-, Woll-, Seiden-, Flachs-) und Papierfabriken 
nicht beschäftigt werden. Junge Personen von 13—16 Jahren dürfen 
nur 9 Monate im Jahre beschäftigt werden und müssen die übrigen 
drei Monate die Schule' besuchen. Arbeiter unter 21 JahreN 
dürfen in diesen Fabriken in einer Woche nicht über 60 Stunden 
arbeiten.
	        
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