Full text: Zur Wertzollfrage

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harrungsZUstand gemachten Voranschlages nicht auf die 
Art der Aufstellung des letzteren zurückgeführt''werden, 
denn auch ganz unter Außerachtlassung desselben ge 
langten wir zu der Feststellung, daß seit 1904 — dem 
letzten spekulationsfreien Geschäftsjahre — der steuerliche 
Normalertrag aus dem Tabak von 70 Millionen Mark auf 
158 Millionen Mark für das Jahr 1911, die Zahl der 
Tabakarbeiter um wenigstens 15000, die Jahreslohn 
summe um wenigstens 20 Milionen Mark emporge 
stiegen ist. 
Damit hat der Grundsatz der Wertbesteuerung 
eine glänzende Probe seiner praktischen Brauch 
barkeit erbracht. 
Daß die Zigarettensteuer dem Kleinverkaufspreise 
des Fertigerzeugnisses, der Wertzoll dagegen dem Preise 
des Rohstoffs bei seinem Übergang an den Verarbeiter 
angepaßt ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das 
entscheidende, große Gemeinsame der beiden Besteuerungs 
arten ist die Erfüllung einer und derselben elementaren 
Bedingung sozialer Steuergerechtigkeit: Anpassung der 
Steuer an den Wert des Steuerobjektes oder, mit 
anderen Worten, der steuerlichen Leistung an die 
steuerliche Leistungsfähigkeit. 
Als die Zigarettensteuer ohne Einfluß auf den Ziga 
rettenverbrauch blieb, lag die Versuchung nahe, den Erfolg 
weniger auf die gewählte Steuerform als auf die Unaufhalt- 
samkeit einer modernen Geschmacksrichtung zurückzuführen, 
die der rapiden Zunahme des Zigarettenverbrauches förder-
	        
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