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der auch nüchtern urteilende Kaufleute seit dem Abschlüsse
der Reichsfinanzreform bei der Behandlung von Steuerfragen
stehen, wenn es in zahlreichen Berichten so dargestellt
wird, als ob die Weltmarktsverhältnisse nur den
Preis für die teuren Tabaksorten Hochtreiben, der
Grund aber für die Preissteigerung der billigen Tabakgattungen
der Wertzoll sei. Daß die Fabrikanten infolge
jeder Steuererhöhung — gleichviel ob nach dem
Gewicht oder dem Werte — zur Erleichterung der
Steuerüberwälzung nach Möglichkeit die billigen Gattungen
des Rohstoffes zu erlangen suchen und dadurch die allgemeine
Nachfrage nach ihnen etwas erhöht wird, ist
selbstverständlich und war niemals anders. Wenn jedoch
gleichzeitig die feineren Tabakgattungen noch kräftiger
oder ebenso kräftig im Preise anziehen, so ist damit außer
Zweifel gestellt, daß nur die allgemeinen, also die Verhältnisse
des Weltmarktes, auf deren Gestaltung der
Wertzoll eines einzelnen Landes entscheidende Bedeutung
garnicht auszuüben imstande ist, eine derartige allgemeine
Preissteigerung zur Folge haben konnten?)
*) Wie grob der mit erstaunlicher Beharrlichkeit immer
wieder von Neuem der Öffentlichkeit zugetragene Irrtum
ist, wonach die Preiserhöhungen für den dem Wertzoll unterliegenden
— also ausländischen — Rohstoff besonders die billigen Gattungen
betroffen haben sollen, mögen die nachfolgenden Ziffern zeigen.
Sie sind den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Statistischen Amtes im
4. Vierteljahrsheft 1910, S. 157, und im Reichsanzeiger vom 22. August
1911 entnommen. Danach war auf Grund der Wertanmeldungen für
zollzuschlagspflichtige Tabakblätter die Prciscntwickelung wie folgt: