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Wird nach den angezogenen Beispielen an dem Vorhandensein
großer Gebiete des Lurusverbrauchs nicht
mehr gezweifelt werden können, so gelangen wir, insoweit
die benannten Warengattungen aus dem Ausland eingeführt
werden, zu der weiteren Frage, ob die bisherige
Bemessung des an ihnen haftenden Zolls noch den vordringenden
Forderungen nach höherer sozialer Steuergerechtigkeit
entspricht. Sie wird verneint werden müssen.
Daß der große deutsche Pelzverbrauch, in dessen Bereich
ausschweifendste ÜUXUsaufwendungen durchaus nicht
mehr wie in früheren Zeiten ein Privileg einiger Bevorzugter
sind, so gut wie steuerfrei ist, haben wir bereits
an anderer Stelle vorweggenommen. Rohe und zugerichtete
Straußen- und Reiherfedern im Großhandelswerte
von rund 13 Millionen Mark erbringen ca. 775008 Mark
Zoll, sie sind mit 0,6 °/ 0 des genannten Wertes belastet.
Hüte (Pos. 538 a/b, 534, 537, 541 d, 542) im Großhandelswerte
von 14 Millionen Mark erbringen noch
nicht ganz eine Million Mark an Zoll. Feines Schuhwerk
ist mit einem Zolle von nur ca. ß 1 l 2 °l 0 des Großhandelswertes
belastet, ausländische Glace- und Wildlederhandschuhe
mit ca. 2 1 /. %, ausländische Fertigerzeugnisse
aus Elfenbein, Schildpatt und Perlmutter mit nur
15 °/o, ausländische Schokoladen mit 17,8 %, Puder,
Schminken, wohlriechende Salben und künstliche Riechstoffe
(Position 354, 355, 358) mit ca. 8 °/ 0 , Perücken,
Menschenhaar und Haarnetze mit ca. 3°/ 0 , orientalische
Fußbodenteppiche mit 15,8 °/ 0 , dichte Gewebe (ausschließ-Stffner,
Zur Wirtzollfrage. 6