Full text : Zur Wertzollfrage

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Einfuhr  fast  bedeutungsloses  Zollgut/')  so  daß  auch  bereits ­
  der  letzte  Zolltarif  hierfür  wieder  den  Gewichtszoll
zur  Anwendung  brachte;  im  zweiten  Falle  beschränkt  sich
der  für  Pferde  (Pos.  100  des  geltenden  Zolltarifs)  angewendete, ­
  nach  Wertklassen  gestaffelte,  also  nicht  prozentuale, ­
  Wertzoll  im  Wesentlichen  —  wie  durch  eine
Gliederung  des  Gesamtzollertrages  nach  den  von  den
einzelnen  Zollsätzen  aufkommenden  Teilerträgen  erkenntlich ­
  —  darauf,  daß  für  ein  Pferd  im  Werte  von  unter
1000  Mark  ein  Zoll  von  80  Mark,  für  ein  Pferd  im
Werte  von  über  1000  Mark  ein  Zoll  von  72  Mark  erhoben ­
  wird?*)
Gegen  eine  grundsätzliche  Anwendung  des  Wertstaffelzolls
  möchten  schon  an  dieser  Stelle  ernste  Bedenken ­
  in  der  Richtung  geltend  gemacht  werden,
daß  er  mehrfach  die  ausländischen  Versender  zur  Ersinnung
  gesetzlicher  oder  ungesetzlicher  Wege  veranlaßt
hat,  um  den  Wert  der  Ware  unter  die  Obergrenze  der
niederen  Wertklasse  herabzudrücken.  Auf  diesem  Gebiete
hat  es  schon  mancherlei  peinliche  Konflikte  und  Scherereien ­
  zwischen  der  Zollverwaltung  der  amerikanischen  Union
und  unseren  Exporteuren  gegeben;  auf  diesem  Gebiete  lagen
auch  die  bekannten  Mißhelligkeiten  bei  einigen  Zolldeklarationen ­
  für  die  Einfuhr  von  Solinger  Stahlwaren  nach  der
*)  Der  wertzollpflichtige  Wert  betrug  im  Durchschnitte  der  drei
Jahre  1903/05  411000  Mark  insgesamt.
**)  Im  übrigen  vgl.  Troje-Düsfe,  Vereinszollgesetz,  7.Aufl.,  Harburg ­
  a.  E.  1910;  Anm.  2  zu  §  93,  Sinnt.  6  zu  tz  27,  Sinnt.  12  zu  §  135.
            
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