Full text : Bankpolitik

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III.  Der  Kapitalmarkt.

rigfeiten:  In  Frankreich  hat  sich  neben  dem  Credit  foncier  kein  Konkurrenzunternehmen ­
  entwickeln  können,  in  Oesterreich  ist  von  1873  bis
1910  keine  neue  Pfandbriesbank  entstanden  und  in  Deutschland  ist  in
unserm  Jahrhundert  keine  hgpothekenbank  gegründet  worden.  Oie
engen  Beziehungen  zwischen  den  Pfandbrief-  und  den  Kreditbanken,
welche  die  Unterbringung  der  Pfandbriefe  bestehender  hgpothekenbanken
  übernehmen,  stehen  der  Entwicklung  neuer  Institute  im  Wege.
Oie  Wahl  des  Pfandbrieftgpus  und  die  Unterbringung  der  Pfandbriefe ­
  stellen  dem  hgpothekenbankdirektor  die  gleiche  Aufgabe  wie  die
Ausnahme  einer  Anleihe  einer  Stadtverwaltung;  mit  Rücksicht  auf  die
Konkurrenz  der  mit  billigeren  Betriebsmitteln  arbeitenden  Sparkassen
und  Versicherungsgesellschaften  hat  die  hgpothekenbank  ein  dringendes
Interesse  sich  der  Kursverschlechterung  zu  widersetzen  und  in  Zeiten
sinkender  Rentenkurse  durch  Zurückhaltung  bei  der  Kreditgewährung
den  Kurs  nicht  tief  herabgleiten  zu  lassen.  Freilich  ist  der  Ularkencharakter
der  einzelnen  Pfandbriefe  begrenzt  und  starke  Emissionstätigkeit  vordringender ­
  Institute  tendiert  auch  zur  Kursherabdrückung  der  Gbligationen
  konservativer  Banken.  Oie  älteren  „gemischten"  Banken  brachten ­
  die  Pfandbriefe  durch  ihre  eigene  Organisation  unter,-  die  plazementstätigkeit
  der  bagrischen  Hypotheken-  und  Wechsel-,  der  bagrischen
Handels-,  der  bagrischen  Vereinsbank,  der  ungarischen  Kommerzialbank
dient  in  erster  Linie  der  Unterbringung  der  eigenen  Pfandbriefe.  Die
Verbindung  von  Kreditbank-  und  hgpothekengeschäft  hat  sehr  bedeutsame ­
  Vorteile-  die  hgpothekenbanken  bleiben  von  den  Plazierungsinstituten ­
  unabhängig,  wahren  sich  volle  Rkarktübersicht  und  können
für  ihr  Aktienkapital  aus  dem  hgpothekengeschäft  eine  aufsteigende
Rente  gewinnen,  die  ihnen  bei  Kapitalserhöhungen  zugute  kommt.
Vie  neuere  Gesetzgebung  tritt  aber  mit  Entschiedenheit  für  die  Trennung
der  Pfandbrief-  von  den  Kreditbanken  ein,  wegen  der  Sicherung  der
Pfandbriefinhaber  und  wegen  der  Gefahr  mißbräuchlicher  Verwendung ­
  von  hgpothekarkredit.  Oie  reinen  hgpothekenbanken  stehen  gewöhnlich ­
  in  naher  Verbindung  zu  Kreditbanken,  die  die  Unterbringung
der  Pfandbriefe  übernehmen.
Zu  Ende  1912  hatten  in  Veutschland  die  Bodenkreditinstitute  rund
17  Milliarden  Mark  Pfandbriefe  emsgegeben;  davon  entfielen  11  y 2  auf
40  Aktienbanken,  4  Milliarden  auf  18  Landschaften  einschließlich  der
Zentrallandschaft,  1  auf  drei  Institute  mit  öffentlichrechtlicher  Garantie
(Hannover,  Kassel  und  Wiesbaden)  sowie  %  Milliarde  auf  Rentenbanken. ­
  Vie  Sparkassen  hatten  11—12  Milliarden  Mark,  die  Lebensversicherungsgesellschaften ­
  rund  4  Milliarden  in  hgpotheken  angelegt.
            
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