die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, den Schuldnern, wenn
sie sich in einer Notlage befinden oder ihre Kredite erneuern müssen,
bei der Regelung ihrer Verpflichtungen unsichere deutsche, im Besitz
ihrer Auftraggeber befindliche Hypotheken aufzuhalsen.
Die größte Bedeutung bei dem Abschluß neuer Kredite im
neutralen Auslande seitens deutscher Schuldner hat natürlich die
Valutaklausel. Fast alle Schuldner müssen sich zur Rückzahlung
in ausländischer Währung oder zum früheren Parikurse der Mark,
also z. B. bei Schweizer Franken zu einer Rückzahlung zum Kurse
von 123*/2 Centimes für 100 Mark verpflichten. Auf dieser Grund
lage, und zwar mit einer Rückzahlungspflicht in 8 bis 10 Jahren
sind in der ersten Hälfte des Jahres 1917 von Dutzenden deutscher
Städte Anleihen in der Schweiz im Betrage von vielen Millionen
aufgenommen worden. Auch in Lolland und Skandinavien sind
solche Anleihen aufgenommen worden, und erst in den letzten Mo
naten scheint man seitens der Regierung dem Abschluß von Anleihen
seitens deutscher Städte mit derartigen Rückzahlungsverpflichtungen
Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Dabei sind auch die Ver
mittlerprovisionen sehr hoch, z. B. 1 /. i % jährliche Abschlußprovision
und eine einmalige Vermittlungsgebühr von 1 Va °/o- Die Schweizer
Banken, die solche Darlehen gewähren, verschafften sich dabei die
Mark für etwa 65 Centimes und erhalten in 8 bis 10 Jahren dafiir
1231/2 Centimes zuriick. Kein Wunder, daß die Schweizer gern
solche Städteanleihen übernehmen und daß sich auch deutsche Kapi
talisten auf dem Llmwege über Schweizer Banken daran zu be
teiligen silchen. Dabei ist es bemerkenswert, daß alle diese Anleihen
zur Hebung der deutschen Valuta gar nichts beigetragen haben.
Denn sie wurden regelmäßig aus schon vorhandenen Schweizer
Guthaben in Deutschland gewährt. Neuestens sind übrigens auch
große Anleihen ohne die Valutaklausel, also unter Riickzahlung
in Mark abgeschlossen worden, wobei die Kredite natürlich auch in
Mark gewährt wurden.
Fiir private Schuldner sind aber die ihnen von ausländischen
Zanken gewährten Bedingungen oft noch viel ungünstiger. Wenn
sie zu Zahlungen in der Schweiz einen Frankenkredit gebrauchen,
müssen sie sich oft verpflichten, auch gleichzeitig einen Markkredit
^ übernehmen. Diesen beschafft sich der Gläubiger zu etwa 65
und läßt sich Rückzahlung zu 123V« versprechen. Dabei sind die
^sückzahlungstermine aber manchmal noch viel kürzer als bei den
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