Full text: Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, den Schuldnern, wenn 
sie sich in einer Notlage befinden oder ihre Kredite erneuern müssen, 
bei der Regelung ihrer Verpflichtungen unsichere deutsche, im Besitz 
ihrer Auftraggeber befindliche Hypotheken aufzuhalsen. 
Die größte Bedeutung bei dem Abschluß neuer Kredite im 
neutralen Auslande seitens deutscher Schuldner hat natürlich die 
Valutaklausel. Fast alle Schuldner müssen sich zur Rückzahlung 
in ausländischer Währung oder zum früheren Parikurse der Mark, 
also z. B. bei Schweizer Franken zu einer Rückzahlung zum Kurse 
von 123*/2 Centimes für 100 Mark verpflichten. Auf dieser Grund 
lage, und zwar mit einer Rückzahlungspflicht in 8 bis 10 Jahren 
sind in der ersten Hälfte des Jahres 1917 von Dutzenden deutscher 
Städte Anleihen in der Schweiz im Betrage von vielen Millionen 
aufgenommen worden. Auch in Lolland und Skandinavien sind 
solche Anleihen aufgenommen worden, und erst in den letzten Mo 
naten scheint man seitens der Regierung dem Abschluß von Anleihen 
seitens deutscher Städte mit derartigen Rückzahlungsverpflichtungen 
Schwierigkeiten in den Weg zu legen. Dabei sind auch die Ver 
mittlerprovisionen sehr hoch, z. B. 1 /. i % jährliche Abschlußprovision 
und eine einmalige Vermittlungsgebühr von 1 Va °/o- Die Schweizer 
Banken, die solche Darlehen gewähren, verschafften sich dabei die 
Mark für etwa 65 Centimes und erhalten in 8 bis 10 Jahren dafiir 
1231/2 Centimes zuriick. Kein Wunder, daß die Schweizer gern 
solche Städteanleihen übernehmen und daß sich auch deutsche Kapi 
talisten auf dem Llmwege über Schweizer Banken daran zu be 
teiligen silchen. Dabei ist es bemerkenswert, daß alle diese Anleihen 
zur Hebung der deutschen Valuta gar nichts beigetragen haben. 
Denn sie wurden regelmäßig aus schon vorhandenen Schweizer 
Guthaben in Deutschland gewährt. Neuestens sind übrigens auch 
große Anleihen ohne die Valutaklausel, also unter Riickzahlung 
in Mark abgeschlossen worden, wobei die Kredite natürlich auch in 
Mark gewährt wurden. 
Fiir private Schuldner sind aber die ihnen von ausländischen 
Zanken gewährten Bedingungen oft noch viel ungünstiger. Wenn 
sie zu Zahlungen in der Schweiz einen Frankenkredit gebrauchen, 
müssen sie sich oft verpflichten, auch gleichzeitig einen Markkredit 
^ übernehmen. Diesen beschafft sich der Gläubiger zu etwa 65 
und läßt sich Rückzahlung zu 123V« versprechen. Dabei sind die 
^sückzahlungstermine aber manchmal noch viel kürzer als bei den 
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