Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

1914/15,  von  dem  ein  Drittel  noch  in  die  Friedenszeit  fiel,  betrug
die  Zahl  der  Einkommensmillionäre  in  Preußen  91,  im
Jahre  1916/17  134!
Darüber  kann  kein  Zweifel  sein,  daß  dem  Reiche  auf  deni
Wege  der  Anleihen  längst  nicht  alles,  was  ihn,  für  die  Kriegsfinanzierung
  zur  Verfügung  gestellt  werden  könnte,  tatsächlich  zufließt,
  nicht  einmal  alle  zur  Kapitalbildung  verfügbaren  Einkvmmensteile.
  Da  nun  die  so  durch  Anleihen  beschafften  Summen  längst  nicht
mehr  zur  Bestreitung  der  Kriegsausgaben  ausreichen,  hätten  schon
lange  Steuern  in  größeren!  Amfange  als  Ergänzung  eingeführt
werden  müssen  und  die  Beschaffung  der  Mittel  durch  Kreditanspannung,
  mit  oder  ohne  Benutzung  der  Notenpresse,  in  größeren,
Maße  vermieden  werden  müssen.
In  erster  Linie  kommt  da  die  Kriegsgewinnbesteuerung
im  weitesten  Sinne  in  Betracht,  d.  h.  die  möglichst  vollständige
Erfassung  aller  im  Kriege  gestiegenen  Einkommen  und
Vermögen.  Sie  sollte  die  Grundlage  jeder  Wirtschaftspolitik
inr  Kriege  sein,  welche  ihre  Aufgaben  richtig  erkennt.  Prinzipiell
könnte  dabei  sehr  wohl  der  Sah  ausgestellt  werden,  daß  jeder  in,
Kriege  sich  vollziehende  Einkommens-  oder  Vermögenszuwachs
vollkommen  dem  Staate  gehöre.  Dies  nicht  so  sehr  aus  sozialen
oder  moralischen  Gründen,  welche  inan  bisher  bei  der  Kriegsgewinnbesteuerung ­
  allein  geltend  gemacht  hat,  obgleich  natürlich
auch  sie  ins  Gewicht  fallen,  als  vielmehr,  ,veil  es  ganz  einfach  die
wichtigste  wirtschaftliche  Aufgabe  in,  Kriege  ist,  starke  Preissteigerungen ­
  zu  verhindern,  was,  wie  wir  jetzt  wissen,  nur
durch  Verhinderung  von  Einkonimenssieigerungen  nröglich  ist.
Dies  klar  zu  erkennen  ist  von  der  allergrößten  Wichtigkeit.  Die
große  Literatur  iiber  die  Kriegsgewinnbesteuerung  zeigt  aber,  daß
man  von  dieser  Aufgabe  derartiger  Steuern  gar  keine  Ahnung  gehabt ­
  hat.
Praktisch  ist  es  natürlich  nicht  unbedingt  erforderlich  und  wohl
auch  kaum  durchführbar,  daß  die  Kriegssteuern  das  ganze  gestiegene ­
  Einkommen  oder  Vermögen  für  den  Staat  konfiszieren.
Aber  eine  sehr  starke  Progression,  die  bei  hohen  Einkonimen  und
Vermögen  und  starken  Steigerungen  auch  vor  den  höchsten  Prozentsätzen ­
  bis  nahe  an  100  %  nicht  haltmacht,  ist  nicht  nur  gerecht,
sondern  auch  ohne  Zweifel  für  die  Volkswirtschaft  und  die  Stabilität
der  Preisbildung  in  ihr  heilsam.  Das  hat  man  nicht  erkannt  und
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