Full text : Die Geldvermehrung im Weltkriege und die Beseitigung ihrer Folgen

übermäßig  Hobe  Preise  verhindern,  d.  h.  man  muß  verhindern,
daß  in  einem  ganzen  Gewerbe  überdurchschnittliche  Einkommen  erzielt ­
  werden  oder,  in  unserer  Terminologie  schärfer  formuliert,  daß
in  einem  Gewerbe  der  Preis  anders  als  durch  den  tauschwirtschaftlichen ­
  Grenzertrag  der  teuersten  Produzenten  bestimmt  wird.
'  Den  Pandel  sollte  man  in  seiner  preisausgleichenden  Tätigkeit
  im  inländischen  Verkehr  möglichst  wenig  einschränken,  wohl
aber  auch  auf  diesenr  Gebiete  Monopoltendenzen  entgegentreten
und  ebenso  der  schon  vor  dem  Kriege  vorhandenen,  jetzt  aber  volkswirtschaftlich ­
  so  viel  nachteiligeren  Übersetzung  dieses  Erwerbszweiges, ­
  welche  der  Pauptgrund  für  seine  ungünstige  Lage  und  eine
Verschwendung  an  Arbeitskräften  in  der  Volkswirtschaft  ist.  Für
manche  Detailhandelszweige,  vor  allem  Zigarrenhandlungen,  die,
aber  ohne  weitere  Vermehrung,  Kriegsbeschädigten  vorzubehalten
wären,  Wirtschaften  und  zahlreiche  Lebensmittelhandlungen  wäre
ein  Konzessionszwang  einzuführen  oder  schärfer  als  bisher  zu
handhaben.
Auch  der  Zugang  zu  den  liberalen  Berufen,  zu  akademischen
und  künstlerischen  Studien,  in  denen  wir  vor  dem  Kriege  meist  eine
Überfüllung  hatten,  wäre  einzuschränken  und  überall  dafür  zu
wrgen,  daß  möglichst  viele  Kräfte  zunächst  der  Produktion  zugeführt ­
  werden.  —
3m  übrigen  kann  der  Staat  zur  direkten  Ermäßigung  der
Preise  nach  dem  Kriege  nicht  sehr  viel  tun.  Seine  wichtigste  Aufgabe ­
  ist,  Monopolbildungen,  die  die  hohen  Kriegsssreise  stabilisieren ­
  möchten,  zu  verhindern.  Eine  scharfe  Überwachung  der
Kartelle  ist  nach  dieser  Richtung  hin  notwendig,  und  der  Staat
darf  dabei  auch  vor  den  Industriezweigen  nicht  haltmachen,  irr  denen
cv  selbst  wegen  eigener  Werke  an  hohen  Preisen  interessiert  ist.
vielmehr  gilt  gerade  für  den  Kohlen-  und  Kalibergbau  jene  Forderung ­
  ganz  besonders,  aber  auch  für  das  Spiritussyndikat,  die
Eisenkartelle  und  die  anderen  wichtigen  Monopolbildungen  in  der
deutschen  Volkswirtschaft,  einschließlich  der  trustartigen,  wie  in
der  elektrischen  und  der  chemischen  Industrie.  Die  Regelung  des
Kartellwesens,  nicht  dadurch,  daß  man  sie  in  irgendwelche  juristische
Formen  preßt,  sondern  die  wirtschaftliche  Überwachung  ihrer  Preisfestsetzungen, ­
  gewinnt  daher  nach  dem  Kriege  eine  Bedeutung,
don  der  man  auch  bisher  leider  noch  keine  klare  Vorstellung  gehabt
SU  haben  scheint.  Sonst  hätte  man  auch  auf  diesem  Gebiete  die
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