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des Richters mit demjenigen des Geistlichen oder des Lehrers auf
einen Generalnenner brächte‘“ (Dietzel, ebenda, S. 101).
b) in räumlich oder zeitlich ungleicher Auswirkung: Der
Unterschied der Nah- und Fernwirkung ebenso wie des früheren
oder späteren Eintritts des Arbeitserfolges dürfte ebenfalls nicht
anbeachtet bleiben. ° Es sei hier an den bekannten Vergleich
Böhm-Bawerks zwischen der Arbeit des Bäckers und des
Forstarbeiters erinnert, der einen Eichenschößling pflanzt; oder an
die jahrelang vergeblichen mühevollen Arbeiten an der Aushebung
des Panamakanals,
c) in dem persönlich und sachlich, räumlich und zeitlich
mannigfach verschiedenen Zusammenwirken von Arbeitsleistungen,
wie es die gesellschaftliche Arbeitsteilung mit sich bringt:
„Ein Bergwerk braucht bei Produkten mit einer bestimmten darauf
naftenden materiellen Arbeit vielleicht mehr Aufsichts-, Buchhaltungs-
ısw. -arbeit als eine Zigarrenfabrik bei Produkten mit derselben kostenden
nateriellen Arbeitsquantität. Jene spezifische Arbeit muß
dann auf die einzelnen Produkte des betreffenden Bergwerks bezw. der Fabrik
ie nach Quote verteilt werden, die sie vom Gesamtprodukt dieser Unter-
nehmungen ausmachen.‘ Aber selbst diese Quotierung hat ihre unübersteig-
baren Grenzen: „Die Arbeit des Richters wird für die gesamte Pro-
duktion geleistet, wenn man einmal seine Tätigkeit von der wirtschaftlichen
Seite aus betrachten will. Man kann hier gar nicht fragen: wieviel von der
richterlichen Arbeit kommt nun auf jedes einzelne Produkt?“ (Adler, S. 67).
B. Nach diesen Erwägungen ist weiter in Betracht zu ziehen,
daß der sogenannte Arbeitsertrag in keiner Wirtschaftsform, ob
isolierte oder gesellschaftliche Wirtschaft, allein das Ergebnis der
Arbeitsleistung ist. Vielmehr sind überall die Unterschiede zu
berücksichtigen, die sich aus der notwendig differenzierten Be-
nutzung von Stoffen und Kräften der (außermenschlichen) Natur
argeben, — sei es, daß diese im ursprünglichen oder in bereits
verarbeitetem Zustande verwandt werden. Die naturgegebene
Güterknappheit kann nicht überall und stets durch Arbeit über-
wunden werden, sondern die passiven Leistungen des „Wartens
ınd Wagens“ (Adolf Weber) müssen hinzutreten; auch sie dürfen
'n der Arbeitsgeldrechnung nicht übersehen werden, wenn nicht die
Zesellschaftswirtschaft aufs schwerste erschüttert werden soll.
Adler zeigt das an einem Beispiel: „Wenn im Sozialstaat eine
Zroße Mißernte stattfindet .. , so wird eine Hungersnot nur durch Erhöhung
der Getreidepreise zu vermeiden sein; denn nur so wird die notwen dige
Sparsamkeit aller Bewohner des Sozialstaats durchzusetzen sein“
S, 70). Einen ähnlichen Gedanken enthält auch der Gegensatz von ‚‚Ar-