Full text: Die englische Agrarenquete von 1913

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Vierter Teil. 
Großgrundbesitzer, die lediglich für große Wildremisen Anpflanzungen 
gemacht haben. So finden wir früheres Ackerland, das damals zu 50 Mk. 
pro Hektar Ertrag eingeschätzt war, nachdem es angepflanzt ist, mit 
2 1 /* Mk. bewertet. In solche» Fällen hat das Gesetz eine Prämie auf 
die Entwertung des Landes gesetzt, während umgekehrt der Manii, der 
sein Land bestmöglich ausnützt, hoch besteuert wird. 
Da die lokalen Einschützungskommissionen vorwiegend aus Pächtern 
bestehen, erfolgt die landwirtschaftliche Einschätzung nicht immer un 
parteiisch. Sie sind geneigt, den Großgrundbesitz anderen Arten von 
Landeigentum gegenüber relativ gering einzuschätzen; besonders ist 
es für sie schwierig, unparteiisch gegen ihre Grundherren, ihre Freunde 
und Nachbarn zu handeln. So erklärt es sich zum Beispiel, daß die 
Landschlösser in der Regel recht niedrig eingeschätzt werden. Diesen 
Übelständen vermöchte nur eine staatliche Schätzung der Steuerwerte 
abzuhelfen. 
Das jetzige Steuergesetz sieht als Einschätzwert die Pachtsumme 
vor, .,sür welche das Gut normalerweise von Jahr zu Jahr verpachtet 
werden kamt, frei von allen Pächtersteuern und Zehnten, Pachtsteuer 
(wenn existierend) und abzüglich der wahrscheinlichen durchschnittlichen 
jährlichen Reparaturen, Versicherungen und anderer Ausgaben (wenn 
solche auftreten), die notwendig sind, den Besitz so instand zu halten, 
daß er eine solche Pacht aufbringt." 
Hiernach müßten zwei Grundsätze durchgeführt werden; 
1. Verbesserungen, welche den Pachtwert des Grundstückes erhöhen, 
müßten zur Erhöhung des Eiuschätzungswertes führen. 
2. Der Einschätzungswert dürfte nicht auf der tatsächlich bezahlten 
Pachtsumme basieren, sondern auf der Pacht, die vernünftigerweise 
verlangt werden könnte. Das Gesetz ist, wie gesagt, als solches zu 
bemängeln; solange es aber in Geltung ist, müßte es in den oben 
betonten Konsequenzen wenigstens einheitlich durchgeführt werden. Dies 
ist aber durchaus nicht der Fall. Es ist vielfach üblich, die Einschätzung 
nicht schon auf Verbesserungen hin zu erhöhen, sondern erst abzuwarten, 
daß die Pacht daraufhin schon gestiegen ist. 
Die überhohe Besteuerung des kleinen Farmers und Small Holdere 
bildet schon deswegen die größte Ungerechtigkeit, weil ihre Pacht durch 
die relativ viel höhere Nachfrage nach kleinen Stellen häufig übermäßig 
in die Höhe getrieben wird. 
In manchen Teilen des Landes finden sich große Farmer, die
	        
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