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Vierter Teil.
Großgrundbesitzer, die lediglich für große Wildremisen Anpflanzungen
gemacht haben. So finden wir früheres Ackerland, das damals zu 50 Mk.
pro Hektar Ertrag eingeschätzt war, nachdem es angepflanzt ist, mit
2 1 /* Mk. bewertet. In solche» Fällen hat das Gesetz eine Prämie auf
die Entwertung des Landes gesetzt, während umgekehrt der Manii, der
sein Land bestmöglich ausnützt, hoch besteuert wird.
Da die lokalen Einschützungskommissionen vorwiegend aus Pächtern
bestehen, erfolgt die landwirtschaftliche Einschätzung nicht immer un
parteiisch. Sie sind geneigt, den Großgrundbesitz anderen Arten von
Landeigentum gegenüber relativ gering einzuschätzen; besonders ist
es für sie schwierig, unparteiisch gegen ihre Grundherren, ihre Freunde
und Nachbarn zu handeln. So erklärt es sich zum Beispiel, daß die
Landschlösser in der Regel recht niedrig eingeschätzt werden. Diesen
Übelständen vermöchte nur eine staatliche Schätzung der Steuerwerte
abzuhelfen.
Das jetzige Steuergesetz sieht als Einschätzwert die Pachtsumme
vor, .,sür welche das Gut normalerweise von Jahr zu Jahr verpachtet
werden kamt, frei von allen Pächtersteuern und Zehnten, Pachtsteuer
(wenn existierend) und abzüglich der wahrscheinlichen durchschnittlichen
jährlichen Reparaturen, Versicherungen und anderer Ausgaben (wenn
solche auftreten), die notwendig sind, den Besitz so instand zu halten,
daß er eine solche Pacht aufbringt."
Hiernach müßten zwei Grundsätze durchgeführt werden;
1. Verbesserungen, welche den Pachtwert des Grundstückes erhöhen,
müßten zur Erhöhung des Eiuschätzungswertes führen.
2. Der Einschätzungswert dürfte nicht auf der tatsächlich bezahlten
Pachtsumme basieren, sondern auf der Pacht, die vernünftigerweise
verlangt werden könnte. Das Gesetz ist, wie gesagt, als solches zu
bemängeln; solange es aber in Geltung ist, müßte es in den oben
betonten Konsequenzen wenigstens einheitlich durchgeführt werden. Dies
ist aber durchaus nicht der Fall. Es ist vielfach üblich, die Einschätzung
nicht schon auf Verbesserungen hin zu erhöhen, sondern erst abzuwarten,
daß die Pacht daraufhin schon gestiegen ist.
Die überhohe Besteuerung des kleinen Farmers und Small Holdere
bildet schon deswegen die größte Ungerechtigkeit, weil ihre Pacht durch
die relativ viel höhere Nachfrage nach kleinen Stellen häufig übermäßig
in die Höhe getrieben wird.
In manchen Teilen des Landes finden sich große Farmer, die