12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
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herein Arznei und ärztliche Hilfe, sofern sie deren bedürfen, in ausreichendem
Umfange zu teil wird. Ohne die Versicherung würden die
Arbeiter in vielen Fällen dazu wegen der damit verbundenen Ausgaben
gar nicht imstande sein. Damit ist zugleich der Vorteil verbunden,
daß die Arbeiterbevölkerung im ganzen sich mehr daran gewöhnt, auf
ärztliche Hilfe auch in den von der Versicherung nicht erfaßten Fällen
nach Möglichkeit Bedacht zu nehmen.
Einige tatsächliche Angaben mögen den Umfang aller dieser Maßnahmen
erläutern. Von den 61 deutschen Unfallversicherungsberufsgenossenschaften,
die dem Reichsversicherungsamt ausschließlich unterstellt
sind, hatten Ende 1903: 60 Unfallverhütungsvorschriften erlassen.
Zur Überwachung der Betriebe inbezug auf die Befolgung der Unfallverhütungsvorschriften
und in bezug auf zweckmäßige Unfallverhütungsmaßnahmen
überhaupt hatten von den 66 nicht landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften 56 technische Aufsichtsbeamten bestellt; Ende
1903 waren 201 Personen in dieser Eigenschaft tätig. Die landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften sind auf dem bezeichnten Wege
noch zurück, nehmen aber in wachsendem Maße an solchen Bestrebungen
teil. Dazu tritt die Gewährung von Prämien für Rettung
Verunglückter und für Abwendung von Unfällen. Im Jahre 1902
wurden in der ganzen deutschen Unfallversicherung ausgegeben:
für Überwachung der Betriebe 859 631,45 M.
„ Kosten bei Erlaß von Unfallverhütungsvorschriften . . 31 815,52 „
„ Prämien für Bettung- Verunglückter und für Abwendung
von Unglücksfällen einschließl. der Fürsorge für Verletzte
in den ersten 13 Wochen • 695 476,74
zusammen 1586 923,71 M.
Für das Heilverfahren nach der 13. Woche gab die deutsche Unfallversicherung
1902 rund 2'/-i Mill. M. aus, für Kur- und Verpflegungskosten
an Krankenhäuser 4,07 Mill. M. Die deutsche Invalidenversicherung
wandte 1902 für das Heilverfahren 9,05 Mill. M. auf.
Die deutsche Krankenversicherung — ohne die Knappschaftskassen —
hatte 1902:
37.5 Mill. M. für ärztliche Hilfe
26.6 „ „ „ Arznei u. dgl.
29,3 „ „ „ Anstal tsverpilegung
zu zahlen, was zusammen 93,4 Mill. M. ausmacht. Die österreichische
Krankenversicherung gab im Jahre 1901 für ärztliche Hilfe 7,45 Mill.
Kr., für Medikamente 5,63 Mill. Kr., für Spitalverpflegung 2,72 Mill.
Kr. aus.
Auch ohne Anführung von Einzelheiten lassen diese Zahlen erkennen,
welche umfassende Tätigkeit auf den bezeichneten Gebieten
entwickelt wird. Daß damit den allgemeinen gesundheitlichen Verhältnissen
wesentliche Dienste geleistet werden, ist ohne weiteres klar.