Object : Grundzüge der Sozialpolitik

12.  Kapitel.  Die  Arbeiterversicherung.

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herein  Arznei  und  ärztliche  Hilfe,  sofern  sie  deren  bedürfen,  in  ausreichendem ­
  Umfange  zu  teil  wird.  Ohne  die  Versicherung  würden  die
Arbeiter  in  vielen  Fällen  dazu  wegen  der  damit  verbundenen  Ausgaben
gar  nicht  imstande  sein.  Damit  ist  zugleich  der  Vorteil  verbunden,
daß  die  Arbeiterbevölkerung  im  ganzen  sich  mehr  daran  gewöhnt,  auf
ärztliche  Hilfe  auch  in  den  von  der  Versicherung  nicht  erfaßten  Fällen
nach  Möglichkeit  Bedacht  zu  nehmen.
Einige  tatsächliche  Angaben  mögen  den  Umfang  aller  dieser  Maßnahmen ­
  erläutern.  Von  den  61  deutschen  Unfallversicherungsberufsgenossenschaften, ­
  die  dem  Reichsversicherungsamt  ausschließlich  unterstellt ­
  sind,  hatten  Ende  1903:  60  Unfallverhütungsvorschriften  erlassen.
Zur  Überwachung  der  Betriebe  inbezug  auf  die  Befolgung  der  Unfallverhütungsvorschriften ­
  und  in  bezug  auf  zweckmäßige  Unfallverhütungsmaßnahmen ­
  überhaupt  hatten  von  den  66  nicht  landwirtschaftlichen
Berufsgenossenschaften  56  technische  Aufsichtsbeamten  bestellt;  Ende
1903  waren  201  Personen  in  dieser  Eigenschaft  tätig.  Die  landwirtschaftlichen ­
  Berufsgenossenschaften  sind  auf  dem  bezeichnten  Wege
noch  zurück,  nehmen  aber  in  wachsendem  Maße  an  solchen  Bestrebungen ­
  teil.  Dazu  tritt  die  Gewährung  von  Prämien  für  Rettung
Verunglückter  und  für  Abwendung  von  Unfällen.  Im  Jahre  1902
wurden  in  der  ganzen  deutschen  Unfallversicherung  ausgegeben:
für  Überwachung  der  Betriebe  859  631,45  M.
„  Kosten  bei  Erlaß  von  Unfallverhütungsvorschriften  .  .  31  815,52  „
„  Prämien  für  Bettung-  Verunglückter  und  für  Abwendung
von  Unglücksfällen  einschließl.  der  Fürsorge  für  Verletzte
in  den  ersten  13  Wochen  •  695  476,74
zusammen  1586  923,71  M.
Für  das  Heilverfahren  nach  der  13.  Woche  gab  die  deutsche  Unfallversicherung ­
  1902  rund  2'/-i  Mill.  M.  aus,  für  Kur-  und  Verpflegungskosten ­
  an  Krankenhäuser  4,07  Mill.  M.  Die  deutsche  Invalidenversicherung ­
  wandte  1902  für  das  Heilverfahren  9,05  Mill.  M.  auf.
Die  deutsche  Krankenversicherung  —  ohne  die  Knappschaftskassen  —
hatte  1902:
37.5  Mill.  M.  für  ärztliche  Hilfe
26.6  „  „  „  Arznei  u.  dgl.
29,3  „  „  „  Anstal  tsverpilegung
zu  zahlen,  was  zusammen  93,4  Mill.  M.  ausmacht.  Die  österreichische
Krankenversicherung  gab  im  Jahre  1901  für  ärztliche  Hilfe  7,45  Mill.
Kr.,  für  Medikamente  5,63  Mill.  Kr.,  für  Spitalverpflegung  2,72  Mill.
Kr.  aus.
Auch  ohne  Anführung  von  Einzelheiten  lassen  diese  Zahlen  erkennen, ­
  welche  umfassende  Tätigkeit  auf  den  bezeichneten  Gebieten
entwickelt  wird.  Daß  damit  den  allgemeinen  gesundheitlichen  Verhältnissen ­
  wesentliche  Dienste  geleistet  werden,  ist  ohne  weiteres  klar.
            
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