fullscreen: Neueste Zeit (Abt. 3)

Bildende Kunst und Musik. 
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wurden denn sogenannte Collegia musica begründet, und in 
ihnen ertönte immer heiterer und schließlich auch in zunehmender 
gesellschaftlicher Stimmung die Kammermusik. Schneller aber 
fast noch als sie entwickelte sfich aus ihnen und aus dem kleinen 
Orchester das große und das öffentliche Konzert: tauchten leise 
die Anfänge des modernen Musiklebens empor. 
Ehe diese Wandlung aber, in der zweiten Hälfte des 
18. Jahrhunderts, deutlicher hervortrat, hatte sich neben dem 
Orchester das Klavier Anspruch auf selbständige instrumentale 
Geltung errungen. Es war, auch sozialgeschichtlich betrachtet, 
ein Vorgang von außerordentlicher Bedeutung. Denn jetzt 
erst zog die instrumentale Musik in allen Weiten wenigstens 
ihrer Konzeption, wenn auch nicht ihrer Durchführung in das 
Haus jedes Gebildeten, und vor allem in die Salons und die 
Stuben auch des mittleren Bürgertums ein; und ein musika— 
lisches Treiben erwachte, das schon Kant zu dem bösen Worte 
von der Musik als einer aufdringlichen Kunst den Anlaß gab. 
Inzwischen aber war an einer besonderen Stelle deutschen 
Lebens auch eine besondere musikalische Entwicklung im Bereiche 
eines besonderen Standes eingetreten: in sterreich hatte sich 
der höhere Adel des Mäcenats der Musik bemächtigt. Es war 
in Zeiten, in denen das Klavier noch nicht seine orchestrale Ge— 
walt entfaltet hatte, sondern erst in der Keimform des Cembalo 
vorhanden war: so kamen für die Aufführung höherer Musik 
als Tonwerkzeuge zunächst nur die menschliche Stimme und 
das Orchester in Betracht. Mußten unter diesen Umständen 
zur Pflege höherer Musik auf dem Lande besondere Sänger 
und Instrumentalisten gehalten werden, so war von vornherein 
klar, daß dazu nur ein reicher Adel imstande war. Aber sollte 
selbst dieser sich da, wo zahlreiche Fürstenhöfe mit Kapellen 
italienischer Musik dicht beisammen lagen, wie das vielfach im 
Westen und Norden Deutschlands der Fall war, dem kost⸗ 
spieligen Vergnügen hingeben? Eigentlich nur Osterreich kam 
hierfür in Betracht, wo vornehmlich seit dem 17. Jahrhundert 
ein reicher Adel über weite Flächen Landes sozial alleinherrschend 
verstreut saß.
	        
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