Full text: Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

40 
kannte auch den Charakter des Rechts als eines nicht 
nur natürlichen, sondern auch sozialen Phänomens. 
Er vollzog- die Scheidung von der Ethik, die den 
Juristen früherer Zeit fremd gewesen war — war 
doch für sie das Recht die allgemeine ars boni et aequi, 
die einheitlich als Exegese der vorhandenen Gebote 
weltlicher und überweltlicher Gesetzgeber darzulegen 
war. Es liegt keine sachliche Differenz darin, wenn 
Leibniz — hier ganz Schüler von Grotius — das Recht 
wieder fast in der Sittlichkeit aufgehen läßt: Die Er 
kenntnis, daß das Recht und die Sittlichkeit beson 
dere Phänomene seien, war e i n Schritt der Analyse. 
Die Erkenntnis, daß beide aus derselben sozialen 
Wurzel sprießen und analog zu begreifen seien, ein 
weiterer Schritt. Auf Leibniz und Pufendorf folgte 
dann Wolff, der das Naturrecht dem System der 
Moralwissenschaft definitiv einfügte, wie das schon 
vorher anderwärts, besonders in Schottland, ge 
schehen war. 
Das also war das Naturrecht, das durch das ganze 
19. Jahrhundert der Prügelknabe unter den Sozial 
wissenschaften war. Generation nach Generation von 
Schülern wuchsen heran, die alle sorgfältig gelehrt 
wurden, darüber zu lächeln und niemand, der etwas 
auf sich hielt, konnte davon ohne mitleidige Gering 
schätzung sprechen . Es wurde — und oft von einem 
und demselben Kritiker — als halbmaterialistischer, 
mechanischer „Naturalismus“ verschrieen, der allem 
Idealen und Emotionellen verständnislos gegenüber 
stand, bald als höchste spekulative Verirrung eines 
Rationalismus, der nie in die Wirklichkeit blickte und
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.