Full text : Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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sie  a  priori  modeln  wollte,  so  daß  alle  exakte  Forschung ­
  diese  Philosophien  beiseite  schieben  und  die
Arbeit  von  neuem  beginnen  müsse.  Und  abgesehen
von  diesem  Widerspruch  passierte  Manchem  auch
noch  das  Unglück,  daß  er  das  Naturrecht  als  aprioristische
  Spekulation  verwarf,  aber  dann  vor  Hegel  eine
Verbeugung  nach  der  anderen  machte:  nach  welchem
Prinzip,  ist  etwas  geheimnisvoll;  es  sei  denn  das  Prinzip, ­
  daß  man  die  Spreu  vom  Weizen  sondern  müsse,
um  die  Spreu  sorgfältig  aufzubewahren  und  den
Weizen  fortzuwerfen.  Jedenfalls  —  ein  enges,  banales,
unwissenschaftliches  Gemenge  von  Aufklärungsvorurteilen, ­
  von  dürren,  scholastischen  Dogmen,  die  man
in  unbegreiflicher  Beschränktheit  für  der  Weisheit
letzten  Schluß  hielt  —  das  ist  ungefähr  das  Bild,  das
man  uns  seit  hundert  Jahren  und  mehr  vom  Naturrecht
  entwirft.
Ist  das  so  ?
Wiederum:  Scheiden  wir  drei  ganz  verschiedene
Dinge:
Erstens  scheiden  wir  Rechtstheorie  und  Rechtsphilosophie. ­
  Mit  der  Bestimmtheit  der  Ausdrücke
steht  es  ja  leider  so  schlimm  und  vielfach  mußte  sich
die  Rechtstheorie  später  wieder  im  Sturm  der  Zeit
in  die  Rechtsphilosophie  flüchten,  deren  „Geschichte“
sich  notdürftig  im  Lehrbetrieb  erhielt.  Ich  meine:
Scheiden  wir  die  Wissenschaft  vom  Rechtsphänomen
(nicht  zu  verwechseln  mit  der  Anwendungstechnik,
welche  wir  unter  Jurisprudenz  verstehen),  von  der
Metaphysik,  der  philosophischen  Deutung  des  Rechts.
Beide  haben  miteinander  nichts,  gar  nichts  zu  tun
            
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