Post des
Orig.-Tarifes
192
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc.
Zoll
allge
meiner
trags-
mäasiger
Tarifniässige Benennung
Sn
Schweden.
Kleider, nicht besonders aufgeführte :
Neue Kleidungsstücke oder Theile derselben,
sowie neues, fertig genähtes Tischzeug,
Handtücher, Laken, Kojtfkissen oder dergl.
Haushaltstücke. Ferner diejenigen Kleider
oder Haushaltungsgegenstände oder Theile
derselben, welche mit Stickerei, Borten,
Fransen, Spitzen und Blonden besetzt sind,
werden mit 20“,o Aufschlag verzollt, wie der
jenige Stotf, aus welchem sie angefertigt sind.
Kleidungsstücke werden nach dem Oberzeug
verzollt und zwar bei mehreren Stoffen
nach dem höchstbelegten.
Kleidungsstücke: geölte, getirnisste, jedoch
nicht mit Kautschuk überzogen; derartige
werden nach dem Stoffe verzollt, aus welchem
selbe erzeugt sind, jedoch ohne Aufschlag.
Kleider, welche gestrickt, gewirkt oder gewebt
sind, wie z. B. Hauben, .lacken, Unterliosen,
auch wenn dieselben fertig, oder mit Knüpfen
oder Bändern versehen sind, werden ohne
Erhöhung wie Strümpfe oder Strum])fwaaren
verzollt.
Kleidungsstücke, die Seeleuten oder Beisenden
angehören, wenn dieselben bereits getragen
sind und ihre Quantität nicht das Bedürfniss
zum persönlichen Oebrauche übersteigt, frei.
Nachtsäcke, Mantelsäcke, Huttütterale . . . .
Halsbinden, Cravatten, sowie andere gewalkte
Halstücher werden wie Kleidungen verzollt.
Hüte, fertige und unfertige:
Damenhüte, garnirte, werden verzollt wie der
Stoff, aus welchem selbe bestehen.
Damenliüte von anderen Stoffen als Seide oder
Halbseide
Hüte aus Felbel ...
Anmerkung: Hüte aus verschiedenen Materialien zusammen
gesetzt, werden verzollt nach dem Stoff, ans welchem sie
hauptsächlich bestehen.
Hutfutter von Seiden- oder anderen (ieweben in
Verbindung mit anderem Material . . .
Zeughandschuhe von Seide und Halbseide . .
Andere von Zeugstoffen
Blumen, künstliche
Blumen-Bestandtheile
Kopfputz mit künstlichen Blumen und Federn .
Hutfedern
in der Ausfuhr frei.
Kp.
Krön. Oere
Krön. Oere
' -
Stück
1 —
1 1
50
40
50
Kg.
1 ; -
1 2
1 , 1
1 ' 2
1 1
istücli 1
IKg. 2
80
80
80
50
50
50
Türkei.
Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, darunter
Hüte, Ka])pen, Mützen, vertragsmässig vom
Wertlic 8'’o-