Full text: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

Post des 
Orig.-Tarifes 
192 
XXVI. Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, etc. 
Zoll 
allge 
meiner 
trags- 
mäasiger 
Tarifniässige Benennung 
Sn 
Schweden. 
Kleider, nicht besonders aufgeführte : 
Neue Kleidungsstücke oder Theile derselben, 
sowie neues, fertig genähtes Tischzeug, 
Handtücher, Laken, Kojtfkissen oder dergl. 
Haushaltstücke. Ferner diejenigen Kleider 
oder Haushaltungsgegenstände oder Theile 
derselben, welche mit Stickerei, Borten, 
Fransen, Spitzen und Blonden besetzt sind, 
werden mit 20“,o Aufschlag verzollt, wie der 
jenige Stotf, aus welchem sie angefertigt sind. 
Kleidungsstücke werden nach dem Oberzeug 
verzollt und zwar bei mehreren Stoffen 
nach dem höchstbelegten. 
Kleidungsstücke: geölte, getirnisste, jedoch 
nicht mit Kautschuk überzogen; derartige 
werden nach dem Stoffe verzollt, aus welchem 
selbe erzeugt sind, jedoch ohne Aufschlag. 
Kleider, welche gestrickt, gewirkt oder gewebt 
sind, wie z. B. Hauben, .lacken, Unterliosen, 
auch wenn dieselben fertig, oder mit Knüpfen 
oder Bändern versehen sind, werden ohne 
Erhöhung wie Strümpfe oder Strum])fwaaren 
verzollt. 
Kleidungsstücke, die Seeleuten oder Beisenden 
angehören, wenn dieselben bereits getragen 
sind und ihre Quantität nicht das Bedürfniss 
zum persönlichen Oebrauche übersteigt, frei. 
Nachtsäcke, Mantelsäcke, Huttütterale . . . . 
Halsbinden, Cravatten, sowie andere gewalkte 
Halstücher werden wie Kleidungen verzollt. 
Hüte, fertige und unfertige: 
Damenhüte, garnirte, werden verzollt wie der 
Stoff, aus welchem selbe bestehen. 
Damenliüte von anderen Stoffen als Seide oder 
Halbseide 
Hüte aus Felbel ... 
Anmerkung: Hüte aus verschiedenen Materialien zusammen 
gesetzt, werden verzollt nach dem Stoff, ans welchem sie 
hauptsächlich bestehen. 
Hutfutter von Seiden- oder anderen (ieweben in 
Verbindung mit anderem Material . . . 
Zeughandschuhe von Seide und Halbseide . . 
Andere von Zeugstoffen 
Blumen, künstliche 
Blumen-Bestandtheile 
Kopfputz mit künstlichen Blumen und Federn . 
Hutfedern 
in der Ausfuhr frei. 
Kp. 
Krön. Oere 
Krön. Oere 
' - 
Stück 
1 — 
1 1 
50 
40 
50 
Kg. 
1 ; - 
1 2 
1 , 1 
1 ' 2 
1 1 
istücli 1 
IKg. 2 
80 
80 
80 
50 
50 
50 
Türkei. 
Kleidungen, Wäsche und Putzwaaren, darunter 
Hüte, Ka])pen, Mützen, vertragsmässig vom 
Wertlic 8'’o-
	        
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