Full text : Vergangenheit und Zukunft der Sozialwissenschaften

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sehen.  Aber  erst  um  die  Zeit  des  Auftretens  Savignys
begann  die  Rechtswissenschaft,  als  solche  und  als
ganze,  Front  gegen  die  theoretische  Analyse  zu
machen  und  die  Rechtsgeschichte  —  abgesehen  natürlich ­
  von  der  juristischen  Technik  der  Praxis 1  —  für
die  Rechtswissenschaft  schlechtweg  zu  erklären.  Von
da  ab  trat  in  ihr  einerseits  die  ganze  romantische  Abneigung ­
  gegen  die  „Aufklärungsphilosophie“,  die  man
mit  den  wissenschaftlichen  Leistungen  der  gleichen
Periode  zusammenwarf,  andrerseits  die  ganze  übellaunige ­
  Verachtung  des  Tatsachensammlers  gegen  alles,
was  keine  Urkunde  ist,  hervor.  Arbeit  an  der  Urkunde,
das  war  die  eigentliche  wissenschaftliche  Arbeit  für
sie,  alles  weitere  war  bestenfalls  schöne  Einleitung,
meist  aber  lediglich  Feuilletonistik.  Das  Naturrecht
war  für  sie  eine  spekulative  Philosophie  und  außerdem ­
  noch  eine  sehr  unsympathische  —  nämlich  hedonisch-rationalistische
  —  species.  Der  allgemeine
Fonds  von  Gedanken  bestand  im  romantischen  Dogma ­
  vom  einzigartigen,  unausschöpfbaren,  halb  mystischen ­
  Volksgeist  und  einigen  geschichtsphilosophischen ­
  Derivaten  bezüglich  des  Problems  der  Analogie ­
  der  Rechtsentwicklung  verschiedener  Völker
usw.  Aber  in  diesen  Dingen  kam  es  nicht  zu  weiterem
Vordringen:  Man  begnügte  sich,  den  Volksgeist  usw.
gleichsam  anzuerkennen  und  ohne  viel  nach  dem
Wesen  des  Phänomens  zu  fragen,  wandte  man  sich
dem  Gegenstand  des  eigentlichen  Interesses  zu,  der
Arbeit  im  Archiv.
1  Diese  blieb  ziemlich  unberührt,  wie  das  ja  in  der  Natur  der
Sache  lag.
            
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